Zuschüsse sind bei der Existenzgründung wichtig. Denn Sie bedeuten "geschenktes Geld vom Staat". Prinzipiell ist bei Förderungen zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Krediten (rückzahlbare Zuschüsse) zu unterscheiden.
Am Interessantesten von allen öffentlichen Geldern sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Von diesen dann die natürlich jene in Form von direkten Geldleistungen für den Unternehmer, da sie in seine eigene Tasche fließen, während die anderen (rückzahlbaren) Zuschüsse den Kauf von Investitionsgütern, Betriebsmitteln, KFZ, Maschinen, Anlagen, Immobilien oder Dienstleistungen oder bspw. das Engagement von Unternehmensberatern refinanzieren helfen und so den Eigenanteil reduzieren.
Inzwischen brauchen Arbeitslose, die sich mit der Hilfe des Arbeitsamts selbstständig machen wollten, einen langen Atem im Kampf gegen die Bürokratie und einen Businessplan. So ist ab sofort auch der Existenzgründerzuschuss (ICH-AG, Gründungszuschuss) für Arbeitslose mit Selbstständigkeits-Phantasien an scharfe Auflagen gebunden. Damit ist faktisch kein Unterschied mehr zum Gründungszuschuss vorhanden, aber wesentliche Unterschiede zwischen beiden Leistungen, die sich dem Laien nicht sofort erschließen.
20.000 EURO | Gründungszuschuss |
Wer dann bspw. In der Anlaufzeit Betriebsausgaben, aber keine Umsätze hat, wird mit dem Zuschuss im Monat kaum über die Runden kommen. Und dabei sind die Ausgaben für die Zwangsversicherung bei der Rentenversicherung noch gar nicht abgezogen worden. Aller Euphorie zum Trotz sollten Gründer erst eine Geschäftsidee entwickeln. Dazu gehört nicht zwingend ein ausgefeilter „Businessplan“, aber möglichst schriftlich fixierte Überlegungen. Zum Beispiel: Was genau bietet man wem an? Wo arbeitet man? Wie kalkuliert man die Preise? Wer sind die Konkurrenten am Markt? Welche Betriebsmittel braucht man? Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen bekommt man dann durch Gründungsberater vor Ort.
Die vom Arbeitsmarktguru Peter Hartz erdachte Ich-AG erweist sich trotz großer Beliebtheit (2003: 90.000) insgesamt als schwieriges Produkt. Wünschenswert wäre der Ausbau des Produkts Gründungszuschuss auf 9 -12 Monate Bezugsdauer.
Neben den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und/oder Sozialamts existieren je nach Region weitere Möglichkeiten in der Gründungsphase finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen zu erhalten. So unterstützt beispielsweise die sächsische Aufbaubank SAB die Gründer in Sachsen mit insgesamt 6.300,00 EUR für den Zeitraum von 6 Monaten (ABER: Anrechnung von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit). Durchaus attraktiv für viele Sachsen, die aus dem niedrigen Arbeitslosenhilfesatz ihre eigene Existenz starten wollen. Vergleichbare Programme gibt es aber auch in den Aufbaubanken in den alten Bundesländern. Fragen Sie uns. Attraktive Hilfen gibt es auch in Nordrhein Westfalen. Dort sind 8.800 Handwerksmeisterinnen und -meister seit 1995 mit der Meistergründungsprämie (10.000,00 EUR) unterstützt worden.
Zahlreiche Städte (Oldenburg) fördern Investitionen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung und auch die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen einzelbetrieblichen Existenzgründungs- oder Unternehmensberatung. Der Investitionskostenzuschuss beträgt hier bis zu 50% der förderfähigen Investitionen, die dann aber in der Regel nach oben gedeckelt sind (teilweise bis zu 10.000 EUR). Hier lohnt es also sich in jedem Fall bei der Stadt nach entsprechenden Förderprogrammen, Krediten und Zuschüssen nachzufragen.
Für Existenzgründer sind langfristige, zinsgünstige Festzinsdarlehen von Bund und Land über die KFW Mittelstandsbank abrufbar. Diese sollen Unternehmern dann Planungssicherheit für die Anlaufphase ihres selbstständigen Vorhabens bieten und in ländlich geprägten Orten für Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen durch Errichtung, Erweiterung oder Erwerb dienen. Die Beantragung der Darlehen ist aber nur über die Hausbank möglich. Und da liegt die Herausforderung. Komplexe Antragsprozesse und geringe Provisionen machen die Finanzierung insgesamt sehr schwierig. Denn die Bank hat natürlich auch ein hohes Interesse am Absatz ihrer eigenen Produkte und Dienstleistungen.
Daher startet der motivierte Gründer heute ohne Dispositionsrahmen und Anschubfinanzierung, was den Ausleseprozess entsprechend verschärft, obschon die Mittel bei der KFW durchaus verfügbar wären. Eine kurzfristige Lösung des Problems ist leider nicht in Sicht.
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