go-digital ist ein weiteres spannendes Förderprogramm für Beratungsleistunge, dass leider nur bis 31.12.2021 läuft. 50 Prozent der Beratungs- und Entwicklungskosten werden bis zu 33.000 Euro bezuschusst, vorausgesetzt man hat Berater die den maximalen Tagessatz nicht überschreiten. Das Thema Digitalisierung betrifft gerade in Corona Zeiten den gesamten Geschäftsalltags udn ist damit eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Je nach Bedarf entscheidet man sich für eines der drei go-digital Module "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" oder "IT-Sicherheit". go-digital ist eine Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Die Durchführung der Massnahmen ist nur von akkreditierten Beratungsunternehmen zu leisten! Werfen Sie auch einen Blick auf das Förderprogramm digital.jetzt!
Sie können go-digital Beratungsleistungen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ wählen. Sie müssen aber immer ein Hauptmodul wählen, dass mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden. Sollte das für Sie nicht passen schauen Sie sich weitere Förderprogramme für Beratungsleistungen an (klick)
Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Vorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.
Durch den modularen Aufbau profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert.
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen.
Suchen Sie sich einen akkredierten Berater aus und stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Schliessen Sie dann den als Formular bereitgestellten Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung ab. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.
Das Beratungsunternehmen stellt für Sie den Förderantrag über Easy-Online (Förderportal des Bundes). Sie bekommen dann den Zuwendungsbescheid und können mit dem Projekt starten. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erhalten Sie die Kostennote das Beratungsunternehmen über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis. Letzterer wird von der Förderstelle geprüft und dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt. Sie erhalten die De-minimis-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
Die interaktive Beraterlandkarte der Förderstelle ermöglicht eine schnelle Suche nach passenden Unternehmensberatern in Ihrer Region. Alle Berater verfügen über:
Hier können Sie sich als Beratungsunternehmen autorisieren lassen.
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