Das BMWi hat aufgrund von Corona Anfang Juli 2021 das Förderporgramm “Digital jetzt” gestartet. Hier können kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von Digitalisierung Zuschüsse von bis zu 70% für Investitionen in die Digitalisierung insbesondere fürInvestitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023. Leider gibt es nur Kontingente die monatlich in einem softwaregestützten Losverfahren vergeben werden. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung müssen Unternehmen sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für digital jetzt anmelden. Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Dieses Programm sollte aber mit vorhanden Landesprogrammen wie Digitalbonus Thüringen und eBusiness Förderung Sachsen abgestimmt werden.Eine Übersicht zu den Förderprogrammen nach Bundesländern findet sich hier (klick).
Digital jetzt - Förderdetails
Digitalisierung und Know-how sind in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt entscheidend für Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit. Und das gilt inbesondere in Corona Zeiten. Das Förderporgramm zielt auf die Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt.
Bild-Quelle: BMWI
Es empfiehkt sich die notwendigen Abstimmungen und Beratungen über die Förderprogramme go-digital, RKW, BAFA zu machen und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden über „digital jetzt“ zu bezuschussen. Das Förderprogramm Digital jetzt besteht aus zwei Fördermodulen. KMU können in einem oder in beiden Modulen einen Zuschuss beantragen. Werden beide Module in Anspruch genommen, müssen diese nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen.
Digital jetzt Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware zur Förderung von interner und externer Vernetzung für:
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- datengetriebene Geschäftsmodelle
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Cloud-Anwendungen
- Big-Data
- Sensorik
- 3D-Druck
- IT-Sicherheit und Datenschutz
Digital jetzt Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Da es wenig bringt Digitalisierung nur hinzustellen, müssen auch die Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Insofern unterstützt das zweite Modul die Weiterbildung im Umgang mit digitalen Technologien mit einem direkten inhaltlichen Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und den Förderzielen von „Digital Jetzt“. Der Weiterbildungsanbieter muss zudem über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV verfügen (!).
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- zur Digitalen Transformationen
- im Bereich der Digitalen Strategie
- in digitalen Technologien
- in IT-Sicherheit und Datenschutz
- zu digitalen Basiskompetenzen
Die Investitionen müssen im Digitalisierungsplan mit den neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen belegt werden. Zudem muss das Konzept schlüssig und nachvollziehbar sein
- wie wird das neue digitales Geschäftsmodell aussehen
- wies soll die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet werden
- wie soll die IT-Sicherheit im Unternehmen erhöht werden
Die Beurteilung der Förderfähigkeit der Investitionen erfolgt somit immer unter Berücksichtigung der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens und der Zielstellung des Vorhabens. Es müssen die Ziele der Förderstelle erfüllt sein:
- Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
- Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere ITK-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Digital jetzt - Förderbestimmungen
Wie bei allen Förderungen gilt es einiges zu beachten. Insbesondere die Beurteilung der Förderfähigkeit ist natürlich subjektiv. Folgendes ist für die Förderung zu beachten:
- 3–499 Mitarbeiter (KMU)
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- zwölf Monate zur Umsetzung
- De minimis-Förderung der letzten 3 Jahre lag nicht über 200.000 Euro
- Registrierung monatlich (!) für das Losverfahren bis es klappt
- Kein Start der Investition vor Antragstellung/Bewilligung/Zuschussbescheid
- Digitalisierungsplan (Download Vorschau) mit grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen
- Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
- Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
- Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens
- Leasinggebühren für 12 Monate, wenn die vollständige Bezahlung dieser Ausgaben in der Vorhabenlaufzeit erfolgt
- Nettoausgaben sind Grundlage der Förderung
- Weiterbildungsanbieter muss zudem über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV verfügen
- Förderausschluss für:
- Standardhardware/software, die nicht direkt im Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen (der Einsatz der Hard- und Software muss mit neuen Funktionen bzw. Verbesserungen in Hinsicht auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein)
- Ersatz- oder Routine-Investitionen, zusätzliche Computer für eine wachsende Mitarbeiterzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
- Erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie (Zur Grundausstattung eines Unternehmens gehören unter anderem die erstmalige Ausstattung mit ITK-Infrastruktur sowie die Internetanbindung des Unternehmens)
- Zusatzausgaben bspw. Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens
- Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind – bspw. in einem Konzern der als Tochterunternehmen
- Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten für Innovationen des antragstellenden Unternehmens
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans
Digital jetzt - Zuschusshöhe
Die Förderhöhe hängt davon ab ob Modul 1 und Modul 2 oder einzeln in Ansprich genommen wird. Die maximale Fördersumme ist 50.000 EUR die auf 100.000,00 EUR pro Antragsteller ansteigen kann. Zudem gibt es erhöhte Zuschüsse von bis zu 20%, wenn weitere Parameter zutreffen. Der Zuschuss staffelt sich zudem nach Unternehmensgröße.
Digital jetzt - Antragsverfahren
Unternehmen können über ein elektronisches Antragsformular den Förderantrag seit dem 7. September 2020 stellen bzw. sich auf das Monatslos bewerben:
- Antragstellung: https://www.digitaljetzt-portal.de
- Förderinfos: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
- FAQ zum Förderprogramm: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html
- Download Richtlinie (klick)
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