Fördermittel

Übersicht Förderprogramm Digitalisierung – eBusiness Sachsen

Das Förderprogramm eBusiness über die SAB in Sachsen ist im Vergleich zu anderen Zuschüssen zu Digitalisierung sehr komfortabel ausgestattet. Wir haben das Förder-Programm bei Unternehmen in Sachsen erfolgreich begleitet und wollen interessierten Unternehmen hier die Gelegenheit geben, an unseren Erfahrungen zu profitieren. Wir haben die typischen Fragestellungen und Probleme in die Überschriften gepackt.

eBusiness Sachsen - wie kommt man drauf?

Das Thema eBusiness und Digitalisierung kam in unseren Online Marketing Beratungsprojekten automatisch hoch, da die Kunden natürlich in nahezu allen Fällen eine neue Website, CRM System, ERP Integration, Newsletter, Landigpages brauchten. Aber auch im Offline Business kann heute vieles Digital durch neue Technologien (Gratis WLAN, Raumduft, Musik, Displays) werden. Und auch der Content kann digital aus der Zentrale in jede Filiale verteilt werden. Hier das sächsiche Förder-Programm:

  • Förderprogramm eBusiness Digitalisierung „Mittelstandsrichtlinie – Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)“

Wir haben in unseren Projekten auch immer angestossen, dass natürlich auch die Produktion und die Maschinen digital und bspw. Daten direkt ins ERP System eingespeist werden sollten. Gerade hier ist ein unglaublich großes Feld für Investitionen, die aber gut geplant werden müssen.

eBusiness Sachsen - Was wird gefördert?

Sachsen fördert Projekte zur Digitalisierung der Geschäftsprozesse (E-Business) und Projekte des Informationsschutzes von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung (max 5 Tage a´900€)
  • Technische Realisierung
  • Erwerb von Soft- und notwendiger Hardware
  • Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung (max 20% der gesamten Investitionen)

Nun gilt es also die Angebote (eines reicht) der Lieferanten in die einzelnen Bestandteile zu zerlegen, da das später im Antrag zugeordnet werden muss. Gerade, wenn die SW aber mit Maschinen kommuniziert und dann neue Hardware erforderlich ist, wird die Abgrenzung zu notwendiger Hardware schwierig und die SAB streicht gnadenlos die Fördermittel raus. Hier gilt es also im Vorfeld genau zu überlegen wie erstens die Angebote aufgebaut werden, damit die Zuordnung zu den Förderkategorien gelingt und die Argumentation im Bereich Hardware mit dem Hersteller abzusprechen. Zum Schluss haben Sie dann eine Übersicht über die Investitionen:

eBusiness Sachsen - Wie oft wird gefördert?

Die Richtlinien sehen vor, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren jeweils ein E-Business- und ein Informationsschutz-Projekt gefördert werden können. Es lohnt sich daher genau nachzudenken, welches Projekt man aufsetzt und ob man nicht gleich die maximale Summe abholt (50.000). Dazu sind natürlich liquide Mittel erforderlich, aber das sollte über EK/ FK darstellbar sein.

eBusiness Sachsen - Werde ich gefördert?

Antragsberechtigt sind Kleinst, kleine und mittlere Unternehmen. Und das sind dann die meisten Unternehmen.

Sie sollten zudem kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein und 25% der Investitionen aus dem EK bezahlen können. Entsprechende Kapitalnachweise sind von der Hausbank oder dem Steuerberater zu erstellen.

eBusiness Sachsen - Wie gehe ich am Besten vor?

Wir werden als Berater gerufen, um bei Fördermitteln zu helfen. Hier legt der Unternehmer dann Angebote von verschiedenen Lieferanten vor und fragt uns, wo es dazu Zuschüsse gibt. Wir versuchen dann die Angebote zu strukturieren und unter ein entsprechendes Förder-Programm zu subsummieren. Bei der SAB gibt es aber neben dem eBusiness Programm auch noch Zuschüsse zu Weiterbildung und das GRW Programm nicht zu vergessen LEADER. Eine Zuordnung ist daher manchmal schwierig, kostet Zeit und muss schnell gehen. Was in allen Fällen fehlt, ist tatsächlich eine Digitalisierungsstrategie.

Digitalisierung ist nicht die Investition in nicht abgestimmte Einzelprojekte

Wir treffen auf Einzelinvestitionen, die eigentlich in Summe ein Bild ergeben sollten. Das trifft natürlich in der Praxis nicht zu. Aus unserer Sichtweise sollten alle Unternehmen daher verpfichtet werden eine Digitalisierungstrategie zu beauftragen und den Nachweis dazu vorlegen, bevor Einzel-Investitionen durch die SAB gefördert werden. Denn was machen Unternehmen, wenn Schnittstellen fehlen, Daten nicht fliessen können und die ganze Digitalisierung scheitert. Oder was machen Unternehmen mit der neuen Website, wenn die Einbindung der Produktion doch nicht klappt. Dem Verkäufer der Software/ Maschine ist das ganze Bild nicht klar und im Zweifel ist er auch nicht daran interessiert. Vielleicht fällt dem Unternehmen auch erst im Betrieb der neuen digitalen Architektur auf, dass Investitionen vergessen wurden. Leider muss man dann 3 Jahre auf einen neuen Zuschuss warten.

Lieferanten sollten zur Digitalisierung Bescheid wissen

Unser Apell an Lieferanten ist es daher, den Kunden zu Digitalisierung zu beraten und zwar nicht nur über die eigenen Produkte, sondern auch zur Einbindung der Produkte in die IT-Welt des Kunden und was zu berücksichtigen ist, um eine funktionierende Digitalisierung hinzubekommen. Das mag dann zu Verzögerungen im Vertriebsprozess der Lieferanten kommen, aber das Hard Selling bringt dem Kunden wenig. Denn der Kunde ist irgendwann unzufrieden, weil eben bestimmte Dinge nicht funktionieren.

Empfehlung zur Vorgehensweise

Wir empfehlen Unternehmen, die von Ihren Lieferanten auf das Thema Investitionen Digitalisierunng angesprochen werden, sich mit uns in Verbindung zu setzen und gleich einen Digitalisierungs-Experten zu beauftragen. Wir raten von Einzelentscheidungen ab, sondern empfehlen den Unternehmen ein Digitales Bild Ihrer Branche und Ihres Unternehmens zu entwickeln und zu verstehen. Was ist "state of the art", welche Technologien gibt es, welche Anbieter sind verfügbar. Wo stehe ich als Unternehmer, usw. Hier ien gute Checkliste von Prof. Dr. Heiko Auerbach:

Sie können aber auch folgende Checklisten & Leitfäden für Unternehmen aus dem Webangebot Digitales.NRW nutzen:

Interessant auch die Hypo- und Vereinsbank mit Ihren Checklisten (Link).

eBusiness Sachsen - Werden meine Lieferanten gefördert?

Wichtig ist bei den Lieferanten, dass diese über die notwendigen Referenzen in der Digitalisierung verfügen bzw. in dem gelieferten Produkt/ Dienstleistung nicht nur 1 Referenzkunden haben. Mindestens 3 Referenzen sind anzugeben. Mit Lieferanten auch ausserhalb Sachsen gab es bisher keine Probleme. Folgende Lieferanten wurden bezuschusst:

eBusiness Sachsen - Formulare zur Antragsstellung?

Wichtig ist, dass alle Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die SAB zu richten sind.

  • SAB Förderportal
  • Förderprogramm eBusiness Digitalisierung „Mittelstandsrichtlinie – Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business)“
  • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
    Pirnaische Straße 9
    01069 Dresden
    Tel. (03 51) 49 10-0
    Fax (03 51) 49 10-40 00
    E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
    Internet: https://www.sab.sachsen.deRichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 16. April 2018, Sächsisches Amtsblatt Nr. 18 vom 3. Mai 2018, S. 558; Pressemitteilung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) vom 14. Oktober 2019. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Aus unserer Erfahrung dauert alleine das Zusammentragen aller Angebote und deren Anpassung an die SAB Richtlinien bis zu 4 Wochen. Selbst wenn die Angebote vorliegen, dauert die Anpassung 2 Wochen. Kommt noch die Diskussion der Digitalisierungstrategie hinzu (BAFA Fördermittel 80%) gehen Minimum weitere 4 Wochen ins Land. Nochmals hier die Empfehlung, bitte keine Insel-Entscheidungen zu treffen. Lassen Sie sich also nicht stressen, wenn alle 5 Tage der Lieferanten-Vertrieb anruft, wann der Auftrag kommt. Arbeiten Sie an Ihrer Digitalisierungsstrategie.

Die Antragsunterlagen mit allen Angeboten der Lieferanten und vorgeschrieben Formularen können in bestimmten Fällen bis zu 100 Seiten ausmachen. Das Zusammentragen nimmt einfach seine Zeit in Anspruch.

eBusiness Sachsen - Welchen Aufwand habe ich bei der Antragstellung?

Oft haben Unternehmer schon Angebote eingeholt bevor Sie uns bauftragen die Fördermittel zu organisieren. Insofern sollten wir 3 Fälle unterscheiden:

1. Digitalisierungsstrategie liegt vor, Angebote liegen nicht vor

Haben wir noch nie gehabt. Kosten fallen dann an für:

  1. 5-15h für Anfragen der Angebote bei den Lieferanten inkl. Abstimmung mit dem Unternehmen
  2. 10-15h für Koordination und Antragstellung bei der Förderstelle
  3. 4-5h für den Steuerberater  für die Aufbereitung der Zahlen zu Mitarbeiter und BWA, Jahresabschluss, etc.)

Den Punkt A und B könnten Sie natürlich selber erbringen. Was hier aber dem Unternehmer oft fehlt, ist die Zeit und natürlich das Know-How. Übrigens auch der wesentliche Grund warum wir beauftragt werden.

2. Digitalisierungsstrategie liegt nicht vor, Angebote liegen nicht vor

Ideal, hier hat man die Zeit, das Projekt richtig aufzusetzen und eine Investititionsstrategie zu erarbeiten. Nutzen Sie zur Vorbereitung eines Gesprächs bspw. die Checklisten.

  1. 30-40h für das Digitalisierungsstrategie Beratungsprojekt (bis zu 80% Zuschuss)
  2. 4-5h für den Steuerberater   für die Aufbereitung der Zahlen zu Mitarbeiter und BWA, Jahresabschluss, etc.)
  3. 10-15h für Koordination und Antragstellung bei der Förderstelle
  4. 5-15h für Anfragen der Angebote bei den Lieferanten inkl. Abstimmung mit dem Unternehmen

3. Digitalisierungsstrategie liegt nicht vor, Angebote liegen vor

Der Standardfall. Keine Zeit, das Projekt richtig aufzusetzen und eine Investititionsstrategie zu erarbeiten. Wir versuchen hier zumindest immer dann für das Thema Digitalisierung zu sensibilisieren, da Beratung nicht gewünscht ist.

  1. 4-5h für den Steuerberater   für die Aufbereitung der Zahlen zu Mitarbeiter und BWA, Jahresabschluss, etc.)
  2. 10-15h für Koordination und Antragstellung bei der Förderstelle
  3. 5-15h für Anfragen der Angebote bei den Lieferanten inkl. Abstimmung mit dem Unternehmen

eBusiness Sachsen - Wie hoch ist der Zuschuss?

Sachsen zahlt einen sehr hohen Zuschuss bis 50.000€ aus und nahezu alle Massnahmen lassen sich DIGITAL begründen.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR je Projekt.

Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus von 10%-Punkten, wenn der Antragsteller während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt.

Wenn Sie als Unternehmer keinen Tarifvertrag haben, dann können Sie sich natürlich an einem Tarifvertrag in einem anderen Bundesland orientieren und Ihren Steuerberater überprüfen lassen, ob Sie bezugnehmend auf diesen Tarifvertrag nach Tarif zahlen. Das trifft in den meisten Fällen nicht zu. Das zahlen von Mindestlohn oder wenn bereits ein Mitarbeiter nicht gemäß Qualifikationsstufe des Tarfivertrags bezahlt wird, führt zum Auschluss des 10&% Bonus-Zuschuss. Bei 50.000€ Fördersumme (50%) sind weitere 10% immerhin 10.000€ Fördermittel, die einem durch die Lappen gehen. Wir finden, dass aber gerade die Prüfung ein guter Anstoß ist, um mit dem Unternehmer über faire Bezahlung zu sprechen - Mindestlohn ist es sicher nicht!

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

eBusiness Sachsen - Wie lange können Projekte dauern?

Die Projekte sollten nicht länger als 12 Monate dauern.

eBusiness Sachsen - Wann bekomme ich den Zuschuss?

Eingangsbestätigung als Nachweis zum Start

Ist der Antrag erstmal eingereicht (immer per Einschreiben Rückschein und machen Sie sich eine Kopie), dauert es ca. 1-2 Wochen, bis die SAB eine sog, Eingangsbestätigung verschickt. Dann kann man eigentlich schon starten (Aufträge erteilen), hat aber keine konkrete Förderzusage. Insofern warten die meisten Unternehmen erstmal ab.

Nachfragen der SAB

Nach ca. 2-3 Wochen erhalten Sie Post oder einen Anruf, wenn Unterlagen fehlen oder Dinge unklar sind, idealerweise aber auch schon den Bescheid. Gegen den können Sie Einspruch einlegen, wenn Ihnen die Kürzungen nicht passen.

Widerspruch kostet Geld, wenn Sie verlieren

Hier ist zu beachten, dass der Widerspruch Geld kostet, wenn Sie verlieren. Das zahlen Sie dann an die SAB. Nehmen Sie einfach den Streitwert und kalkulieren Sie hier nach dem RVG die maximalen Kosten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Genaue Angaben macht die SAB trotz Nachfragen nicht.

  • 8.000€ Streitwert (Investitionen) und darauf nicht zugesagte Fördermittel machen 729,23€ Kosten aus

Der Zuschussbescheid

In Summe können Sie ab Einreichung in 4-5 Wochen mit der konkreten Förderzusage rechnen. Diese wird in der Regel, wenn Sie nichts falsch gemacht haben, auch nicht wesentlich vom Antrag abweichen.

Die Abrechnung und Geld auf Ihr Konto

Wenn Sie dann alle beauftragten Produkte/ Leistungen bezahlt haben, können Sie mit der SAB abrechnen, denn Teilabrechnungen sind leider nicht möglich. Sollten zudem nicht alle Kosten angefallen sein, werden die Mittel entsprechend gekürzt. Achten Sie zudem immer auf die Übereinstimmung der Lieferanten-Rechnung 1:1 mit dem Angebot. Die sogenannten Verwendungsnachweise sind auszufüllen und vollständig einzureichen. Hier kann es auch punktuell zu Nachfragen kommen. Gerade wenn es sich um Dienstleistungen handelt, kann die Dokumentation (Beratungsbericht, Protokolle) dieser angefragt werden, was dann den Prozess der Auszahlung verzögert. Beschäftigen Sie sich daher bereits zum Start mit den erforderlichen Unterlagen.

eBusiness Sachsen - Weitere Förderprogramme?

  • Förderprogramm eBusiness Digitalisierung „Informationssicherheit in sächsischen Unternehmen – wichtiger denn je“
  • Förderprogramm eBusiness Digitalisierung "Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung/Coaching"

Haben Sie weitere Fragen in Sachen Digitalisierungsförderung und Industrie 4.0? Dann sprechen Sie uns an.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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