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Wer bekommt das Einstiegsgeld (ESG) ?

Einstiegsgeld ist die KANN-Förderung für Hartz-IV-Empfänger, die sich selbständig machen wollen. Eine Einbeziehung fachkundiger Stellen zur Begutachtung der Gründerkonzepte sieht das Gesetz nicht zwingend vor. Auf alle Einstiegsgeld-Kandidaten und neuerdings auch Gründungszuschuss-Kandidaten warten allerdings die bereits bekannten Arbeitsmarkt(folter)instrumente um die Eignung zur Gründung festzustellen (Existenzgründerseminar, Assesmentcenter, Gründer-Test, etc.). §29 Einstiegsgeld-Voraussetzungen Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann…
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