Unterliegt der Unternehmer der Umsatzsteuer, so ist auch berechtigt die Vorsteuer aus den betrieblichen Eingangsrechnungen seiner Lieferanten vom Finanzamt zurückzufordern. Insofern ist die Vorsteuer die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmer zahlt. Beispiel: ein Unternehmer hat ein Auto beim Autohaus für 20.000 € gekauft. In der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung…
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