Von der Agentur für Arbeit wird in Form von einer staatlichen Subvention für die Förderung einer Existenzgründung das sogenannte Überbrückungsgeld gezahlt. Das Einstiegsgeld und der Existenzgründungszuschuss sind weitere Subventionen zur Existenzgründung von staatlicher Seite her. Die Subvention des Überbrückungsgelds wird seit August 2006 nur noch dann gezahlt, wenn die Förderung vor diesem Zeitpunkt genehmigt wurde.…
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