Mit der Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern und in Berlin (InvZulG 2010) soll die Wirtschaftskraft der Unternehmen gestärkt werden. Förderung Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Diese müssen mindestens fünf Jahre, bei kleinen und mittleren Unternehmen drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung: zum…
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