Die örtliche Gewerbe-Behörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige. Diese Bescheinigung bezeichnet man als Gewerbeschein. Die Gewerbeordnung (GewO) geht dabei vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte…
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