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Sachsen – SAB Förderrichtlinie Regionales Wachstum mit 210.000€ CASH Zuschuss

Sachsen hat das Förderprogramm "Regionales Wachstum" aufgebohrt. Aktuell gibt es eine Förderung von bis zu 300.000€ für Investitionen in das Anlagevermögen mit bis zu 70% nicht rückzahlbarem Zuschuss für Unternehmen in Sachsen (ohne Leipzig und Dresden). Befindet man sich in der Klasse der Unternehmen gemäß Anlage 2 bekommt man bis zu 70% Zuschuss auf 50.000€. ACHTUNG: Beginnen Sie mit dem Investitionsvorhaben erst zu dem Zeitpunkt, den Sie in der SAB  Eingangsbestätigung erhalten. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich. Auf der Website der SAB finden Sie die wichtigsten Informationen und auch VIDEO Tutorials zum Förderprodukt - manchmal für den Laien nicht verständlich.

Meine Empfehlung ist die Buchung einer 1h Videoberatung und dann die Entscheidung, ob es sinnvoll ist einen Antrag zu stellen!

SAB Förderrichtlinie Regionales Wachstum - Welche Investitionen werden gefördert?

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ausschluss von geringwertigen Wirtschaftsgütern!

  • die direkten tatsächlichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Anlagen, Maschinen)
  • die direkten tatsächlichen Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind bspw. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse

Ausgeschlossen von der Bezuschussung sind:

  • Kosten des Grundstückserwerbs,
  • Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen,
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (zum Beispiel Betriebswohnungen),
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe (zum Beispiel durch Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge und Maschinen),
  • die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Personenkraftwagen, Kombifahrzeuge, Lastkraftwagen, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen,
  • Kosten für die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter,
  • geringwertige Wirtschaftsgüter, welche im Sinne von § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 3634) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben und damit steuermindernd geltend gemacht werden,
  • Wirtschaftsgüter, die aufgrund eines Sale-and-Rent-back-Verfahrens oder Sale-and-Lease-back-Verfahrens angeschafft werden (mit Ausnahme der Darstellung als reines Finanzierungsgeschäft),
  • Wirtschaftsgüter, die dazu dienen, Dritten im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen zu werden,
  • Erwerb von Geschäftsanteilen oder Beteiligungen,
  • Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen,
  • Gebühren und Finanzierungskosten aller Art sowie
  • Umsatzsteuer.

Firmensitz entscheidet über die Förderquote

Wenn man als Kleines oder Mittleres Unternehmen bspw. im Landkreis Nordsachsen, Görlitz, Bautzen seinen Firmensitz hat in den letzten Jahren die "de minimis" Grenzen nicht überschritten hat sowie in der Anlage 1 der Branchen gelistet ist, bekommt man auf 300.000€ Investment 210.000€ cash Zuschuss.

Hier nochmal die Einordnung der Unternehmensklassen Kleines oder Mittleres Unternehmen. In der EU Fördermittel Klassifizierung wird aktuell nur von Klein und Mittleren Unternehmen gesprochen und der Begriff Kleinstunternehmen kommt nicht vor. Faktisch zählt man dann als Kleinstunternehmen zu den Kleinunternehmen.

Branche entscheidet über die Höhe des Zuschusses

Bis zu 70% Zuschuss auf 300.000 € für folgende Branchen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) gegliedert nach Abschnitten Abteilungen, Gruppen, Klassen oder Unterklassen):

  • Abfallbehandlung und -beseitigung
  • Architekturbüros
  • Baugewerbe
  • Betrieb von Taxis
  • Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
  • Erbringung von Dienstleistungen des Sports
  • Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, soweit sie nicht überwiegend dem Tourismus zugutekommen
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt
  • Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
    • Vermietung von beweglichen Sachen
    • Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
    • Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger
      Reservierungsdienstleistungen
    • Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
    • Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
    • Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops, Call Center, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, Inkassobüros und Auskunfteien
  • Frachtumschlag
  • Gastronomie, Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä., Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen, Ausschank von Getränken
  • Grundstücks- und Wohnungswesen, Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
  • Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
  • Handelsvermittlung
  • Heilpraktikerpraxen
  • Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
  • Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
  • Lagerei
  • Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Hebammen und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen
  • Post-, Kurier- und Expressdienste
  • Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
  • Rundfunkveranstalter
  • Schiffsmaklerbüros und -agenturen
  • Schlachten und Fleischverarbeitung
  • Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops, Call Center, Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, Inkassobüros und Auskunfteien
  • Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
    • Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
    • Fotografie und Fotolabors
    • Übersetzen und Dolmetschen
  • Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen
  • Sonstiger Unterricht
  • Spedition
  • Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
  • Telekommunikation
  • Umzugstransporte
  • Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)
  • Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
  • Veterinärwesen

Bis zu 70% Zuschuss auf 50.000 € für folgende Branchen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) gegliedert nach Abschnitten Abteilungen, Gruppen, Klassen oder Unterklassen):

  • Beherbergung/ Hotel
  • Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
  • Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
    • Programmierungstätigkeiten
    • Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
    • Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der
      Informationstechnologie
    • Sonstige Softwareentwicklung
  • Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr a. n. g.
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung, soweit sie überwiegend dem Tourismus zugutekommen, Vergnügungs- und Themenparks
  • Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken)
  • Fischverarbeitung
  • Forschung und Entwicklung, wenn überwiegend FuE-Dienstleistungen für die Wirtschaft erbracht werden
  • Getränkeherstellung
  • Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
  • Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
  • Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
  • Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
  • Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • Herstellung von Bekleidung
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Dauerbackwaren
  • Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
  • Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
  • Herstellung von Futtermitteln
  • Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
  • Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
  • Herstellung von Möbeln
  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
  • Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
  • Herstellung von sonstigen Metallwaren
  • Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
  • Herstellung von sonstigen Waren
  • Herstellung von Teigwaren
  • Herstellung von Textilien
  • Informationsdienstleistungen
  • Ingenieurbüros
  • Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
  • Maschinenbau
  • Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit "Stahlindustrie" nicht nach Artikel 13 Buchstabe a i.V.m. Arikel 2 Nummer 43 AGVO ausgeschlossen
  • Milchverarbeitung
  • Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
  • Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a. n. g.
  • Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
  • Rückgewinnung
  • Sonstiger Fahrzeugbau (außer 30.4), soweit nicht als Schiffbau nach Artikel 13 Buchstabe a) AGVO ausgeschlossen
  • Sonstiger Großhandel
  • Stahl- und Leichtmetallbau
  • Technische, physikalische und chemische Untersuchung
  • Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
  • Verlegen von Software
  • Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
  • Werbung und Marktforschung
    • Werbeagenturen
    • Markt- und Meinungsforschung

Was muss beachtet werden?

Tatsächlich sind es nur wenige Punkte die beachtet werden müssen. Die meisten Unternehmen werden zudem in den Bereich der Ausbau der Kapazitäten fallen:

  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
  • Ausschluss von geringwertigen Wirtschaftsgütern (= Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250,00 EUR netto)
  • Investitionszeitraum bis zu 36 Monate
  • Erstattungsprinzip (nach Zahlung der Rechnung)
  • Mit dem Investitionsvorhaben muss eine Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität) verbunden sein.
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit im Sinne der Förderrichtlinie leisten.
  • Die vorhandenen Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte müssen für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben.
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen
  • Die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für Ihr Vorhaben sind grundsätzlich zu beantragen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen. Andernfalls kann Ihr Antrag abgelehnt werden (BAUANTRAG) - Vorfristige Kosten – Architekt – nicht förderfähig.
  • Kein Eigenkapitalnachweis, aber Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens muss mindestens 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten betragen.

Welches Unterlagenset, Aufwand der Antragsstellung?

In Summe sind ca. 30 Unterlagen einzureichen. Einfach sind die Gewerbeanmeldung und der Lebenslauf. Aber es sind auch komplexe Formulare dabei, die vor allen Dingen nicht ohne Steuerberater und aktueller Buchhaltung ausgefüllt werden können. Dabei ist es egal, ob Sie 50.000€ oder 300.000€ investieren. Der Aufwand der Antragsstellung beträgt zwischen 20-40h - egal ob Sie oder ein Berater die Unterlagen erstellt.

Dazu kommen dann Aufwände für die Publizierungsvorschrift (Website, etc.) und die Abrufung der Fördermittel. Ich empfehle hier einen speziellen Ordner dazu anzulegen, um der Aufbewahrungsfrist genüge zu tun und bei Kontrollen aussagefähig zu sein!

Linkliste

Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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