DOI (Double-Opt-In)

Den DOI (Double-Opt-In) bitte immer beim Versand von Nachrichten und Werbung beachten. Der Aufbau einer Newsletterdatenbank ist zwar für jede Marketingabteilung die Grundlage für den Erfolg geworden. Dabei sind aber für die regelmäßige Werbung bei den Empfängern und beim Aufbau des Newsletterverteilers die rechtlichen Rahmenbedingungen und entsprechende Urteile unbedingt zu beachten.


Im aktuellen Urteil des OLG München wird die Bestätigungsmail im DOI-Verfahren als unzulässige Werbung eingestuft. Wir empfehlen als Newsletter Software Klick-Tipp*. Für die rechtliche Absicherung Ihrer Website, Impressum, AGB, Datenschutz, Shop, eBay, Amazon empfehlen wir die it-recht-kanzlei.de*!

DOI - Gerichtsurteile zum Versand von eMails

Gerichte in unterschiedlichen Bundesländern haben das DOI-Verfahren als rechtssicher beurteilt (siehe LG Berlin, OLG Frankfurt, OLG Celle).

„Die Übersendung einer Aufforderung zur Bestätigung im Rahmen des Double-opt-in-Verfahrens dürfte nicht als unzulässige Werbung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzusehen sein (OLG Celle)“

DOI - Regeln für den Versand von eMails

  • Einwilligung des Empfängers liegt vor
  • Einwilligung per Double-Opt-In-Verfahren (DOI) erteilt
  • Bestätigungsmails im DOI Verfahren muss neutral und werbefrei sein
  • Nutzen Sie eine Software mit der Sie den Nachweis der Registrierung im Detail führen können (IP-Adresse, Uhrzeit, Einwilligungs- und Bestätigungsmail des Empfängers)
  • Hinweise zu Impressum und Abmeldung  (Empfänger kann den Erhalt der E-Mails jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen) sind in jeder Werbe-Mail
  • Abmeldelink ist in jeder E-Mail

Im aktuellen Urteil des OLG München wird die Bestätigungsmail im DOI-Verfahren als unzulässige Werbung eingestuft. Wir empfehlen als Newsletter Software Klick-Tipp*.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.