ISO 9001 – Taugt sie als Qualitätsnachweis?

Gerade dort, wo Produkte oder Dienstleistungen keinen verbindlichen Qualitätskriterien unterliegen, bieten Zertifizierungssysteme Unternehmen eine Möglichkeit, einheitliche Standards zu erreichen und zu halten. So bietet die weltweit anerkannte Norm ISO 9001 ein Qualitätsmanagementsystem gemäß internationalem Standard, das inzwischen von über einer Million Organisationen weltweit genutzt wird. Doch auch in Branchen, die eine große Kundennähe auszeichnet und die auf Reputationsgeschäfte angewiesen sind, wird es immer wichtiger, Qualität nicht nur zu versprechen, sondern auch im Voraus beweisen zu können, um Kundenvertrauen zu gewinnen und zu stärken. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – und Nachweis ist am allerbesten. Solche Unternehmen sehen in einer ISO – Zertifizierung insbesondere ein Mittel zum Vertrauensgewinn und als Qualitätsnachweis – aber lohnt dich der Aufwand wirklich?

Zur Einführung von Managementsystemen und zur Vorbereitung von Zertifizierungen (z.B. ISO9001, ISO14001, ISO/TS 16949 usw.) haben spezialisierte Berater aufgrund mehrjährigen Praxiserfahrungen Verfahren entwickelt, welche speziell auf kleine und mittelständige Unternehmen abgestimmt sind. Hierbei geht man von dem Grundsatz aus, dass Unternehmen, die sich heute am Markt bewährt haben, grundsätzlich nicht alles falsch gemacht haben und somit durch die Zertifizierung nicht alle Abläufe im Unternehmen auf den Kopf gestellt werden müssen.

Hier setzt auf dem auf, was die Unternehmen bisher stark gemacht hat und lassen dies in die Vorbereitung der Zertifizierung einfließen. Die zur Zertifizierung notwendige Dokumentation halten wir so einfach wie möglich. Somit reduzieren sich der Aufwand für die Vorbereitung und vor allem der Aufwand für die zukünftige Pflege auf ein Minimum. Für Pflichtaufgaben, die sich aus der Zertifizierung ergeben, bringen wir Beispiele und machen keine Vorgaben. Somit entscheiden Sie, was in Ihrem Unternehmen wie getan wird. Das Vorgehen hat sich bereits bei mehr als 100 zertifizierten Kunden bewährt.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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