Was beim Einstiegsgeld schon immer galt, nämlich die Bewilligung nach Ermessen, wird nun auch beim Gründungszuschuss eingeführt und wahrscheinlich aufgrund der begrenzten Mittel auch noch im Jahresablauf verschärft werden. Ich kann Ihnen durch meine Kontakte zu Gründern, Mitarbeitern der Arbeitsagentur und Gründungsberatern das interne und nicht öffentlich zugängliche Prüfungsverfahren der Arbeitsvermittler zur Bewertung der Gründereigenschaften daher relativ genau beschreiben.
Dabei spielt natürlich auch viel Psychologie eine Rolle, denn der Arbeitsvermittler entscheidet jetzt auch beim Gründungszuschuss, ob er Ihnen die Förderung gibt. Man kann im Prüfungsverfahren drei unterschiedliche Stufen unterscheiden:
- Grober Qualifizierungscheck
- Feiner Qualifizierungscheck
- Prüfungsverfahren durch externe Dienstleister und Gründer-Test
Es gilt meine dringende Empfehlung, in jedem Fall die Stufe 3 zu vermeiden. Diese Stufe ist mit der MPU vergleichbar, die Autofahrer kennen und fürchten. Jetzt sehen wir uns zunächst die einzelnen Stufen an und was an Aufgaben auf Sie als Gründer zukommt.
Prüfungsverfahren der externen Dienstleister zur Absicherung der Entscheidung des Arbeitsvermittlers
Hier gibt es mehrere Maßnahmen, von denen eine oder auch alle durch den Arbeitsvermittler angeordnet werden können. Dies hängt letztlich vom Arbeitsvermittler und den Prozessen der Arbeitsagentur ab.
Besuch von Informationsveranstaltungen ggf. mit Profiling- Gespräch und weiterführenden Seminaren
Einige Arbeitsagenturen bieten spezielle Informationsveranstaltungen mit externen Dienstleistern als „Maßnahme“ - wie es so schön im Beamtendeutsch heißt - an. Hier helfen den Arbeitsagenturen die Erfahrungen und Prozesse aus dem Einstiegsgeld. Wird es vom Arbeitsvermittler angeordnet, muss man als Gründer also eine Informationsveranstaltung von bis zu 6h besuchen und dann einen Businessplan schreiben, der anschließend in manchen Fällen im Rahmen eines Profiling-Gesprächs vorgelegt werden muss. Diese Gespräche kann, aber muss es nicht geben. Hier verfährt jede Arbeitsagentur anders. Letztlich ist auch dies wahrscheinlich eine Budgetfrage. In den Informationsveranstaltungen wird den Teilnehmern sowohl der Verlauf der „Maßnahme“ erläutert, als auch die Chancen und Risiken einer Existenzgründung dargestellt, sowie mögliche staatliche Förderungen aufgezeigt und die Erstellung eines Geschäftsplan umfangreich erläutert. Nach den Profiling-Gesprächen entscheidet sich dann, ob der Gründer sofort eine Empfehlung zur Gründung erhält, ob er noch kaufmännische und rechtliche Qualifizierung benötigt oder ob momentan keine Empfehlung zu einer selbstständigen Tätigkeit gegeben werden kann. Hat ein Teilnehmer einen Geschäftsplan abgegeben, aus welchem ersichtlich wird, dass eine selbstständige Tätigkeit erfolgreich sein könnte, aber noch wesentliche kaufmännische oder rechtliche Kenntnisse fehlen, muss er oft an speziellen Seminaren teilnehmen. Die Qualifizierung kann von einer Woche bis zu maximal zwölf Wochen dauern, je nachdem wie viel Unterstützung der Teilnehmer braucht. Nach der Qualifizierung entscheidet sich, ob momentan eine Gründung zu empfehlen ist. Nach der Gründung erhalten die Teilnehmer oft für bis zu einem Jahr einen Mentor, bei dem sie bspw. fünf Termine á zwei Stunden wahrnehmen. Der Mentor ist je nach Bedarf des Teilnehmers z.B. ein Anwalt, Marketing-Spezialist oder Unternehmensberater.
Besuch eines Existenzgründerseminars
Die „Maßnahme“ Existenzgründerseminar wird bereits bei den Einstiegsgeld-Kandidaten erfolgreich eingesetzt und dient der Vermittlung von reinem Basiswissen zu allen relevanten Bereichen der Existenzgründung. Oft sind die dort vermittelten Inhalte aber nicht relevant für den unternehmerischen Erfolg und Seminardauern von teilweise 3 Monaten binden Zeit und Ressourcen, die besser für die Gründung verwendet werden könnten. Da in einem Seminar die unterschiedlichsten Gründer sitzen bleibt für die Klärung der individuellen Probleme wenig Zeit und der Lerneffekt ist dementsprechend leider oft gering. Das Existenzgründerseminar wird oft in den Ablauf aus Abschnitt 3.1 eingebunden und der Gründer kann sich den Seminaranbieter in vielen Fällen selbst aussuchen, sofern dieser als Schulungsträger gelistet ist.
Besprechung Fragebogen/ Businessplan + Absolvierung des des gefürchteten Gründer-Eignungstests
Bei diese Maßnahme händigt die Arbeitsagentur dem Gründer ein Dokumentset mit dem sperrigen Namen „Arbeitspaket GZ (Kundenfragebogen zur geplanten Selbständigkeit)“ aus. Diese Unterlagen muss der Gründer im Vorfeld des Tests ausfüllen und zum Test mitbringen. Einige Arbeitsagenturen fordern auch gleich den fertigen Businessplan zum Gespräch und Test mitzubringen. Die Unterlagen werden mit dem Berater in einem bis zu dreistündigen Gespräch durchgekaut und schließen mit dem gefürchteten Gründer-Test ab.
Zu Beginn des Termins füllt der externe Berater zunächst gemeinsam mit dem Gründer einen Fragebogen mit dem Titel „Fragebogen zur Beurteilung der unternehmerische Potentiale“ aus, der auf den „ Kundenfragebogen zur geplanten Selbständigkeit“ ausgefüllten Inhalten beruht und eigentlich keine Gefahr darstellt, sondern eher der Dokumentation der Arbeit des Beraters gilt.
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