Wer mit dem Lkw unterwegs ist, muss wie mit dem Pkw auch mit einem Bußgeld rechnen, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung registriert wird. Generell haben aber auch Lkw-Fahrer sowie Speditionen und andere Fuhrunternehmen die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob sich das lohnt, wie dabei vorgegangen wird und welche Besonderheiten es bei Bußgeldbescheiden für Lkw-Fahrer gibt, klärt dieser Ratgeber.
Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten für Lkw?
Für Lkw gelten andere Höchstgeschwindigkeiten als für Pkw außerhalb von Ortschaften. Sowohl auf Autobahnen als auch auf autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw derzeit auf Bundesebene 80 km/h. Auf Bundesstraßen sind die Regelungen abweichend. Hier ist vor allem entscheidend, ob der Lkw mehr wiegt als 7,5 Tonnen oder nicht. Auf Bundesstraßen dürfen nur die Lkw maximal 80 km/h fahren, die nicht schwerer als 7,5 Tonnen sind. Für alle anderen Modelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Geblitzt mit dem Lkw: Welche Konsequenzen kann es für Unternehmen und Mitarbeiter haben?
Wie mit dem normalen Pkw muss auch mit dem Lkw mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn ein Fahrer geblitzt wird. Die Bußgeldhöhe hängt von verschiedenen Aspekten ab. So spielt es eine Rolle, ob der Fahrer außer- oder innerorts geblitzt wurde. Ansonsten spielt hier auch die Ladung eine Rolle, die nicht unterschätzt werden darf. Zwar muss sich ein Gefahrguttransport an die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wie ein Fahrer, der andere Ladung transportiert. Hält er das jedoch nicht ein, muss er allerdings mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Überschreitet ein Gefahrgut-Lkw innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von 11 bis 15 km/h, muss er bereits mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen. Weiterhin gibt es dann auch generell einen Punkt in Flensburg. Noch gravierender fallen die Strafen aus, wenn der Gefahrgut-Lkw die Geschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschreitet. In diesem Fall drohen zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 360 Euro. Noch dazu müssen die Fahrer mit einem Bußgeld von 360 Euro rechnen. Für Gefahrguttransporter können Bußgelder von bis zu 950 Euro fällig werden. Ebenso sind bis zu drei Monate Fahrverbot möglich. Diese sind gerade für die Berufskraftfahrer besonders bitter.
Das Blitzerfoto, das die Geschwindigkeitsüberschreitung festhält, ermöglicht in der Regel immer nur eine Identifikation des Fuhrunternehmens. Diesem wird dann auch der Bußgeldbescheid zugestellt. Anders ist es natürlich, wenn die Lkw-Fahrer direkt von den Beamten angehalten werden.
In der Regel müssen die Lkw-Fahrer die Kosten selbst tragen, die durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf Sie zukommen. Es gibt hier nur wenige Arbeitgeber, die sich kulant zeigen. Des Weiteren müssen die Unternehmen auch Auskunft darüber geben, um welchen Fahrer es sich handelte, sodass Fahrverbote oder etwa Punkte in Flensburg gezielt zugeordnet werden können. Generell gilt immer: Wer das Verkehrsdelikt begangen hat, erhält auch die Strafe.
Auch Unternehmen können bei fälschlichen Blitzern Einspruch erheben
Wie bei Privatpersonen gilt auch bei Unternehmen, dass nicht jeder Blitzer und Bußgeldbescheid auch wirklich rechtmäßig ist. Es passiert immer wieder, dass Bußgeldbescheide aufgrund von falschen oder fehlerhaften Messungen ergehen, aber was ist dann? Kann auch ein Fuhrunternehmen gegen einen falschen Bußgeldbescheid vorgehen?
In der Tat ist das möglich. Jedes Fuhrunternehmen und jeder Lkw-Fahrer haben die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dies ist gerade dann ratsam, wenn es in dem Bescheid eben nicht nur um ein Bußgeld, sondern auch um Punkte in Flensburg oder eben um ein Fahrverbot geht. Wichtig ist, dass auch hier die geltenden Fristen eingehalten werden. So muss ein Einspruch in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Hier muss darauf geachtet werden, dass dieser immer schriftlich erfolgt, sodass er auch nachvollziehbar ist.
Blitzer und ihre Fehler
Für die Geschwindigkeitsmessung werden sehr unterschiedliche Systeme verwendet. Eines, das immer häufiger eingesetzt wird, ist das Messgerät ES 8.0. Entwickelt von der ESO GmbH, bietet es in der Handhabung einige Vorteile. So kann es ohne aufwendige Kabelinstallationen genutzt werden und braucht im Gegensatz zu anderen Radaranlagen keine Einheit auf der anderen Straßenseite.
Doch bei jedem Blitzer und damit eben auch bei dem ESO ES 8.0 sind bei der Messung Fehler generell nicht ausgeschlossen. Diese können aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Häufig passieren Fehler zum Beispiel, wenn die Geräte nicht optimal geeicht wurden. Aber auch bei Bedienfehlern können letzten Endes Unstimmigkeiten beim Messen entstehen, die einen falschen Bußgeldbescheid zur Folge haben. Gleiches gilt, wenn die Beamten, die das Radarsystem einsetzen, nicht richtig geschult wurden oder Fehler beim Aufstellen unterlaufen sind. Es gibt von den Herstellern konkrete Vorgaben für das Aufstellen von Radaranlagen. Werden diese nicht penibel eingehalten, können immer wieder Schwierigkeiten auftreten.
Ein Bußgeldbescheid ist generell nur dann rechtsgültig, wenn sowohl die Messprotokolle als auch die Fotolinie vollständig dokumentiert wurden. Beim ESO ES 8.0 gibt es noch eine weitere Besonderheit. Werden hier die Batterien während des Transports nicht entnommen, sind ebenso fehlerhafte Messungen und damit auch fehlerhafte Bußgeldbescheide die Folge. Angesichts der vielen möglichen Fehlerquellen ist es immer ratsam, zunächst Einspruch einzulegen, um den Bußgeldbescheid dann in Ruhe kontrollieren zu können.
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay
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