Franchise

Franchise – Schluss mit den Märchen. Die ganze Wahrheit über den Einstieg in ein Franchisesystem

Franchise? Auch als Franchisenehmer kann man scheitern. Von den 1.000 Franchise-Systemen funktionieren lediglich rund 15 Prozent und circa 30 Prozent aller Franchisenehmer scheitern. Damit ist eine verlässliche Strategie für den sicheren Einstieg und zur Beurteilung von Franchise-Systemen gefragt.

Franchise Step 1: Was ist das passende Geschäftsmodell für mich?

Am Anfang steht immer die langfristige Entscheidung für die Selbständigkeit. Jeder sollte sich beim Start als Unternehmer daher über das gewählte Geschäftsmodell im Klaren sein, denn den ganzen Tag den Gerüchen einer Hamburgerbraterei ausgesetzt zu sein, kann einem schon nach wenigen Monaten zu schaffen machen. Da hilft dann der Name MC Donalds auf der Visitenkarte auch nicht viel, wenn das Geschäft keinen Spaß mehr macht. Nur wenige Franchisenehmer bringen hier die notwendige Praxiserfahrung für das Geschäftsmodell mit und revidieren so nach einigen schmerzvollen Monaten oder Jahren der Selbständigkeit Ihre Entscheidung. Die Bandbreite der unternehmerischen Möglichkeiten im Franchise reicht vom Fach-Einzelhändler mit Zooartikeln, dem Start als Autoreparaturbetrieb bis zum Personalvermittler oder lokal tätigen Maler- und Lackierermeister Handwerksbetrieb. Prinzipiell ist alles möglich und die Fokussierung der Leistungen auf bestimmte Franchise Marktsegmente (Nischenpolitik) immer noch erfolgversprechend.

Egal für welches Franchise Geschäftsmodell Sie sich letztlich entscheiden. Die Gründung eines eigenen Unternehmens fordert immer einen hohen Ressourceneinsatz und der Start in ein Franchisesystem ist oft zusätzlich mit Eintrittsgebühren und langfristigen Verträgen verbunden. Daher sollte man die Entscheidung für den Start in die Selbständigkeit ebenso absichern wie eine Investmententscheidung über bspw. 100.000€. Signifikante Hilfe für den Franchisenehmer liefern wir Ihnen auf Anfrage. Hat man sich dann für die Selbständigkeit und das Geschäftsmodell entschieden, steht man vor der entscheidenden Weggabelung.

Franchise Step 2: Einzelkämpfer oder Franchisenehmer?

Franchise oder Einzelkämpfer - bei der klassischen Betriebsgründung startet man immer von Null an. Als frisch gebackener Unternehmer müssen Sie sich Ihre Kunden erst noch erobern und auf das neue Angebot aufmerksam machen. Dazu müssen Sie überwiegend anderen etablierten Unternehmen am Ort Kunden wegnehmen und zudem Ihre Position gegen den Mitbewerb langfristig festigen: „der Kunde, der bisher immer beim Zoohändler um die Ecke eingekauft hat und mit dem man zudem gemeinsam im Kegelclub spielt, soll nun bei Ihnen im Zoofachmarkt einkaufen? - kein einfaches Unterfangen, da langfristige emotionale Bindungen aufgebrochen werden müssen.

Zudem sollten Sie eine gute Beziehung zu Ihren Lieferanten aufbauen und pflegen, damit die Ware auch rechtzeitig zum Saisonstart im Regal steht. Ihre neuen Mitarbeiter stehen in direktem Kontakt zum Kunden. Hier müssen Sie einen Stamm von verlässlichen Mitarbeitern suchen und sich darüber hinaus auch bei den Geschäftsleuten am Ort einen Ruf als Unternehmer erwerben. Kurzum: Sie müssen immer eine Anlaufphase von durchschnittlich 18 Monaten durchstehen,  wie unsere Erfahrung zeigt.

Gerade Einzelkämpfer scheitern in den ersten vier Jahren nach der Gründung erheblich öfter als Franchisenehmer (Ausfallquote Franchisenehmer <5%). Ob es nun den organisierten Einkauf, die Sortimentsgestaltung im Laden oder einfach die Verfügbarkeit von Werbematerialien betrifft, als Franchisenehmer kann man sich ganz auf die vertrieblichen Aufgaben konzentrieren und profitiert von den vom Franchisegeber bereitgestellten System-Leistungen und der langjährigen Erfahrung. Gerade in Krisensituationen machen sich dann die vorgeschalteten Betriebspraktika in Franchisenehmer-Betrieben und die fundierte Ausbildung an der ACADEMY des Franchisegebers bezahlt.

Die vor Ort Unterstützung durch den regionalen Betreuer erspart zudem das eigene mühsame und zeitintensive Aneignen der notwendigen Kenntnisse. Dies zeigt sich dann auch in den Franchise Umsätzen, die in den ersten Jahren, laut den Münsteraner Forschern um durchschnittlich 230 % über den der Einzelkämpferbetriebe liegen.

Franchise Step 3: Was müssen Franchisegeber mindestens bieten?

„Der Franchisegeber liefert in der Regel gegen Gebühr den Namen, Marke, Know-how und Vertriebs- und Marketingleistungen. Zudem räumt er dem Franchise-Nehmer das Recht ein, seine Waren und Dienstleistungen in einem definierten Gebiet zu verkaufen.“ Aber das reicht bei Weitem nicht aus. Erfolgreiche Franchisesysteme kennzeichnen sich nach Untersuchungen durch folgende Parameter aus:

Unbequem aber wahr - selbst beim Einstieg in ein Franchisesystem ist man für den geschäftlichen Erfolg immer noch selbst verantwortlich. Der Franchisegeber liefert das System dazu. Eine Investitionsentscheidung in ein Franchisesystem sollte daher letztlich wie eine Anlageentscheidung am Kapitalmarkt getroffen werden.

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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