Fördermittel

Förderung unternehmerischen Know-hows

Förderung unternehmerischen Know-hows ist das neue Förderprogramm für alle Beratungskostenzuschüsse, das die KFW Förderprogramme für Beratungskosten (KFW Gründercoaching Deutschland, KFW Turn-Around-Beratung und KFW Runder Tisch) und die die BAFA Förderprogramme (Beratung, Schulungen und Seminare für Unternehmer) zum 31.12.2015 abgelöst hat. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Die KfW beteiligt sich am Förderung unternehmerischen Know-hows finanziell in der Übergangsphase in 2016 an der Förderung. Daneben gibt es aber weiterhin zahlreiche bundesweite und länderspezifische Förderprogramme von Institutionen wie Unternehmenswert Mensch, SAB, RKW u.a.

Förderung unternehmerischen Know-hows - Wer wird gefördert?

Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurde der Begriff „KMU“ EU-weit neu definiert. Diese Definition ist für Sie wichtig, weil Sie nur dann die attraktiven Fördermittel für Beratungskosten erhalten, wenn Sie in diese Kategorie fallen. Sollte Sie die unten genannten Kriterien erfüllen, so sind Sie anspruchsberechtigt und bekommen nicht rückzahlbare Zuschüsse, sobald Sie einen Antrag bei dem entsprechenden Förderprogramm stellen:

Die Bundesregierung geht weiter davon aus, dass insbesondere Jungunternehmer Unterstützung durch einen qualifizierten Berater/in benötigen.

Damit wird mit dem Förderung unternehmerischen Know-hows nahtlos an das KFW Gründercoaching Deutschland angeknüpft. Und tatsächlich bestätigen nahezu alle Studien, dass insbesondere in der Gründungsphase Unterstützung wichtig und erfolgreich ist.

Ob es sich um einen Businessplan, die Bankenfinanzierung oder die ersten Schritte in der Selbständigkeit handelt – professionelle Hilfe durch einen Berater/in ist sinnvoll. Der Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an drei Zielgruppen und deckt die alten Zuschüsse KFW Gründercoaching Deutschland, KFW Turn-Around-Beratung und KFW Runder Tisch nahtlos ab:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Im Antrag Jungunternehmen, Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Im Antrag Bestandsunternehmen, Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Im Antrag Unternehmen in Schwierigkeiten)

Nicht antragsberechtigt für den Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind und nicht gefördert werden können.Schade ist bei allen Programmen, dass man als Berater/in über die BAFA und das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows keine Vorgründungsberatung fördern lassen kann. Gerade in der Gründungsphase fragen aber Existenzgründer besonders oft nach Hilfe bspw. beim Businessplan, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Hier kann man als Berater/ in nur über die regionalen Zuschüsse wie Sie die SAB anbietet gehen.

Mehr Informationen zu den Länderprogrammen unter http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html

Förderung unternehmerischen Know-hows - Was wird gefördert?

Bei den Fördermitteln für Beratungsleistungen handelt es sich um Fördermittel für verschiedene Beratungsschwerpunkte und Branchen. Eigentlich gibt es nahezu für jeden Beratungsanlass (Marketing, Presse, Leadgeneration, Website) einen Zuschuss oder mehrere Zuschüsse. Folgende Beratungsprojekte Förderung unternehmerischen Know-hows können im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen
    Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Spezielle Beratungen
    Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden
    • von Frauen oder
    • von Migrantinnen oder Migranten oder
    • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen
  • Unternehmenssicherungsberatung
    Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sollen zur der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Zusätzlich kann über Förderung unternehmerischen Know-hows eine Folgeberatung zur Vertiefung der gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Nicht gefördert werden Förderung unternehmerischen Know-hows Beratungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben
  • die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Förderung unternehmerischen Know-hows - Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses beim Förderung unternehmerischen Know-hows orientiert sich an den Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens. Der Förderung unternehmerischen Know-hows Zuschuss kann auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Also bspw. eine Allgemeine Beratung und mehrere spezielle Beratungen. Dabei ist darauf zu achten, dass Bestandsunternehmen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen dürfen.

Jungunternehmen (0-2 Jahre tätig)

  • 1x Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • 1x Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • 1x Unternehmenssicherungsberatung für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

Bestandsunternehmen (3- x Jahre tätig)

  • 1x Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • 1x Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • 1x Unternehmenssicherungsberatung für Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
  • 10x spezielle Beratungen a´5 Tage

Förderung unternehmerischen Know-hows – Wo finde ich einen Berater

Wenn man als Unternehmer zufällig das Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows gefunden hat, die Antragsvoraussetzungen erfüllt und keinen Berater/in hat, so gibt es keine verfügbare offizielle Liste aus der man einen Berater/in auswählen kann. Die BAFA selber wird also keine Beraterbörse anbieten. Sie verweist in ihren aktuellen Merkblättern kleine und mittlere Unternehmen darauf hin, an welchen Kriterien sie einen guten Unternehmensberater messen können und wo sie diesen finden.

Förderung unternehmerischen Know-hows – Leitstellen

Die Anträge für Förderung unternehmerischen Know-hows sind Online zu stellen. Im Antragsverfahren kann man die sogenannte Leitstelle auswählen. Es gibt keine Bindungspflicht an eine bestimmte Leitstelle, aber in der Regel werden Gewerbetreibende die DIHK wählen und Handwerker eben den Zentralverband des Deutschen Handwerks.

  • DIHK – Service GmbH
    als gemeinsame Stelle des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon: (030) 20308-2354
    Telefax: (030) 20308-2352
    E-Mail: kunze.michael@dihk.de
    www.dihk.de
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
    Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen
    Mohrenstraße 20 – 21
    10117 Berlin
    Telefon: 030 20619-340/-341/-342
    Telefax: 030 20619-59341
    E-Mail: werner@zdh.de
    www.zdh.de
  • Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
    Lyskirchen 14
    50676 Köln
    Telefon: 0221 362517
    Telefax: 0221 362512
    E-Mail: info@leitstelle.org
    www.leitstelle.org
  • Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
    August-Bier-Straße 18
    53129 Bonn
    Telefon: 0228 2100-33/-34
    Telefax: 0228 2118-24
    E-Mail: info@foerder-bds.de
    www.foerder-bds.de
  • BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH
    Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin
    Telefon: 030 590099-560
    Telefax: 030 590099-460
    E-Mail: info@betriebsberatungsstelle.de
    www.betriebsberatungsstelle.de
  • Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
    Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin
    Telefon: 030 590099-860
    Telefax: 030 590099-851
    E-Mail: falk@interhoga.de
    www.interhoga.de

Förderung unternehmerischen Know-hows – Wie kann ich mich als Berater zulassen

Bei der BAFA können sich nur selbständige Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen für das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows akkreditieren lassen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Berater/innen müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.

Der/Die Berater/innen müssen zudem eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses Förderung unternehmerischen Know-hows entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise. Viele Berater/innen investieren viel Zeit in die Erstellung des Qualitätsnachweises, obschon es hier Software gibt, die unterstützen kann (Bei Fragen einfach eMail an info@keyna.de senden).

Fördermittel - Liquiditätsvorteil

Die möglichen Fördermittel zu Beratungskosten helfen Ihnen immer, die Struktur der Kosten und das Betriebsergebnis entscheidend zu verbessern. Mit Zuschüssen zu Beratungskosten können viele 10.000 EUR eingespart werden und wenn die Beratung letztlich erfolgreich war, werden sich auch der Umsatz und die Kosten deutlich zu Ihren Gunsten. Fördermittel sind somit geschenktes Geld für Investitionen und Kosten!

Unternehmen mit Zuschüssen machen laut Statistik doppelt so viel Umsatz und dreimal so viel Gewinn, wie nicht geförderte Unternehmen. Zuschüsse sind Steuergelder - auch aus Ihren Steuern mitfinanziert. Deshalb ist es Ihr gutes Recht, an den Zuschüssen teilzuhaben. Die geförderten Unternehmen waren vor der Förderung meist durchschnittlich. Nach der Förderung gehörten sie meist zu den BESTEN einer jeweiligen Branche. Somit ist die Förderung eine Unterstützung, um zu den BESTEN am Markt zu werden.

Fördermittel für Beratungskosten - In Europa stellen SME (Small Medium Enterprises) eine wichtige Fördergruppe dar, die massiv mit dem europäischen Geld-Füllhorn bedacht wird. Die Bundesregierung sichert Deutschland seit Jahren einen großen Teil dieser Fördermittel durch bspw. spezielle Förderprogramme wie auch der Beratungsförderung in Form von ESF Kofinanzierungen.

Förderung unternehmerischen Know-hows – Antragsverfahren bis zum Zuschuss auf dem Konto?

Das gesamte Antragsverfahren Förderung unternehmerischen Know-hows inklusive der Dokumentation läuft ONLINE im elektronischen Verfahren, indem der SCAN der Dokumente einfach hochgeladen wird. Im Folgenden nun die Schritte im Detail:

1. Informationsgespräch IHK Förderung unternehmerischen Know-hows

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zwingend vor der Online Antragsstellung Förderung unternehmerischen Know-hows zur lokalen IHK gehen und ein Vorgespräch zum Beratungsprojekt durchführen. Oft verlangt die IHK auch im Vorfeld eine Projektbeschreibung, um den Termin effizient zu gestalten. Beides sollte der Berater/in koordinieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Zum Termin sollte der Unternehmer/in aber immer selber gehen. Am Ende des Termins bekommt der Unternehmer/ in dann das Bestätigungsschreiben zum Informationsgespräch. Das Datum des Informationsgesprächs muss (a) zwingend vor der Antragsstellung im Internet liegen und wird (b) im Online Antragsformular auch explizit abgefragt. Zudem ist das Bestätigungsschreiben zum Informationsgespräch auch später als SCAN bei der Abrechnung Förderung unternehmerischen Know-hows mit den anderen Dokumenten hochzuladen.

2. Online Antragsverfahren Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Antragsverfahren für den Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows geht einfach und kann vom Unternehmer, sofern die Beraternummer bekannt ist, oder vom Berater, wenn die Antragsdaten des Kunden vorhanden sind, eingereicht werden. Der Antrag Förderung unternehmerischen Know-hows muss in jedem Fall vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages bei einer Leitstelle gestellt werden.

3. Zuschussbescheid Förderung unternehmerischen Know-hows

Sofern keine Fehler im Antragsverfahren Förderung unternehmerischen Know-hows gemacht wurden, ergeht innerhalb einer Woche seitens der BAFA der Zuschussbescheid und das Beratungsprojekt kann starten. Generell hat man 6 Monate Zeit das Beratungsprojekt Förderung unternehmerischen Know-hows abzuschließen (Upload aller Unterlagen inklusive des Verwendungsnachweises).

4. Beratungsprojekt und Beratungsbericht Förderung unternehmerischen Know-hows

Der erfahrene Berater/in dokumentiert alle Beratungssitzungen und die getane Arbeit nach den Richtlinien der BAFA. Je nach Beratungsthema entstehen so Berichte über 20-50 Seiten. Der Bafa kommt es dabei ausdrücklich nicht auf die Länge des Berichts an, sondern auf die Handlungsempfehlungen, die der Berater/in ausspricht aufgrund der Analyse.

Der Berater/in bespricht beim Förderung unternehmerischen Know-hows die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,

  • stellt den Ist-Zustand des Unternehmens fest. Er nimmt den Betrieb oder einen Teilbereich kritisch unter die Lupe,
  • analysiert die Ist-Situation des Unternehmens im Rahmen des Beratungsauftrages (= Analyse),
  • untersucht sorgfältig die Ursachen der einzelnen Schwachstellen (= Benennung der Schwachstellen und deren Ursachen),
  • erarbeitet darauf aufbauend Verbesserungsvorschläge (=Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis.
    Ausschlaggebend für die Förderung ist, dass sinnvolle und finanzierbare Handlungsempfehlungen entwickelt und dezidierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis gegeben werden. Die Verbesserungsvorschläge und Anleitungen müssen konkrete Aussagen dazu enthalten, was vom Unternehmen nach den Feststellungen, Bewertungen und Überlegungen des Beraters zur Lösung seiner Probleme zu tun ist. Sie müssen auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten des beratenen Unternehmens ausgerichtet sein. Dies geht am besten mit Checklisten und einem klaren Aufbau des Beratungsberichts.

5. Abrechnung Förderung unternehmerischen Know-hows

Die Abrechnung Förderung unternehmerischen Know-hows erfolgt ebenso Online über das BAFA Portal. Hier sollte man ggf. den Berater/In um Unterstützung bitten, wenn Fragen bestehen. Die Gefahr ist hier der Verlust des Zuschusses. Nach dem Login auf dem Beraterportal Förderung unternehmerischen Know-hows über die Kennung, das Passwort und den Themenbereich, landet man im Uploadbereich.

Als Kennung dient die Vorgangsnummer, die man auf dem Informationsschreiben (7-stellig und mit 1 beginnend) findet. Als Passwort dient die im Antrag angegebene Postleitzahl (5-stellig). Dann wählt man beim Themenbereich "Unternehmensberatung Verwendungsnachweis" aus! Je nach Beratungsprojekt sind unterschiedliche Dokumente Förderung unternehmerischen Know-hows upzuloaden.

5.1 De-minimis-Erklärung Förderung unternehmerischen Know-hows

Als erstes brauchen Sie das vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung (Download hier)

5.2 Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners Förderung unternehmerischen Know-hows

Als zweites benötigen Sie das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)

5.3 Beratungsbericht Förderung unternehmerischen Know-hows

Als drittes den Beratungsbericht, den Sie als Berater am Ende des Beratungsprojekts verfassen.

5.4 Rechnung des Beratungsunternehmens Förderung unternehmerischen Know-hows

Der vierte Punkt ist der Beratungsberichtzur Dokumentation der Beratungsergebnisse im Sinne des BAFA.

5.5 Kontoauszug des Antragstellenden Förderung unternehmerischen Know-hows

Beim Kontoauszuug über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils gibt es die meisten probleme, weil hier nur bestimmte Dokumente anerkannt werden. Bei Online Banken stehen die für den vorangegangenen Monat erst bis zum 10ten eines Monats bereit, was die Antragsstellung signifikant verzögern kann.

5.6 Verwendungsnachweisformular Förderung unternehmerischen Know-hows

Hat man alle Unterlagen hochgeladen, wird das Verwendungsnachweisformular vom System produziert, das man sich herunterlädt, vom Antragstellenden eigenhändig unterschrieben werden muss, scannt und entsprechend wieder uploaded.

Dann ist man quasi mit dem Antrag fertig und alle Unterlagen sind bei der BAFA eingegangen.

5.7 Bestätigung des Eingangs der Dokument Förderung unternehmerischen Know-hows

Als Abschussdokument erhält man eine Bestätigung des Eingangs der Dokumente als pdf Download.

5.8 Auszahlung

Die Unterlagen werden nun vom Qualitätssicherer überprüft. Das ist die Leitstelle, die Sie im Rahmen der Antragsstellung ausgewählt haben. Hier kann man mit 2-4 Wochen Prüfungszeitraum rechnen. Die häufigsten Gründe für Nachfragen sind:

  • Kontonachweise, da viele Kunden nur Online Bankkonten haben und eben keinen Kontoauszugsdruckernachweis erbringen. Hier muss der Online Nachweis an die Bank geschickt werden mit der Bitte um Stempel mit Unterschrift. Das kann bis zu 2 Wochen dauern, geht aber nicht anders
  • Beratungsbericht, da er eben nicht dem Aufbau der BAFA entspricht

Hat die Leitstelle keine Nachfragen, leitet Sie die Unterlagen (Zuschussantrag) an die BAFA weiter. Auch hier wird der Antrag überprüft und es ergeht ein Zuschussbescheid.

Hier kann man die Auszahlung beschleunigen, in dem man auf den Widerruf (4 Wochen) verzichtet. Hierzu ist ein Schreiben beigefügt, dass vom Kunden unterzeichnet und an die BAFA zurückgesendet wird. Auch hier gibt es eine Bearbeitungszeit und natürlich dauert auch so eine Überweisung durch die BAFA eine gewisse Zeit.

Wenn also alles optimal läuft, dann vergeht von der Zahlung durch den Kunden bis zur Auszahlung 4 Wochen. Aber es kann auch bis zu 3 Monate dauern.

Förderung unternehmerischen Know-hows – Vorteile für den Unternehmer

Mit einer Förderquote von bis zu 90% ist das Programm für Unternehmer sehr attraktiv. Man holt sich einen Berater für einen Stundensatz von 10-50€ je nach Bundesland ins Haus, der die Probleme analysiert und passende Lösungsvorschläge aufzeigt. Was will man mehr als Unternehmer/in.

Die Beratungskosten sind zudem Betriebsausgaben und senken den Unternehmensgewinn. Gleichzeitig wird der Zuschuss netto und steuerfrei an den Unternehmer/in ausgezahlt. Damit profitiert der Unternehmer/in also doppelt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater hierzu.

Förderung unternehmerischen Know-hows - Linksammlung

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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen. Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zu unserem Auftragsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Auftraggeber uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Auftrags sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Folglich wurde der Ratgeber mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Da jedoch Änderungen der Rechtslage, abweichende Rechtsansichten und Fehler der Autoren niemals ganz ausgeschlossen werden können, erhebt keine der in den Texten enthaltenen Formulierungen Anspruch auf uneingeschränkte Rechtsgültigkeit. Die Autoren übernehmen daher keine Haftung für den Inhalt der Muster­texte. Folglich distanziertsich der Autor sich ausdrücklich von Textpassagen, die im Sinne des §111 StGB interpretiert werden könnten. Daher dienen die entsprechenden Informationen dem Schutz des Lesers. Ein Aufruf zu unerlaubten Handlungen ist nicht beabsichtigt.
Andreas Schilling

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