Förderung unternehmerischen Know-hows ist das neue Förderprogramm für alle Beratungskostenzuschüsse, das die KFW Förderprogramme für Beratungskosten (KFW Gründercoaching Deutschland, KFW Turn-Around-Beratung und KFW Runder Tisch) und die die BAFA Förderprogramme (Beratung, Schulungen und Seminare für Unternehmer) zum 31.12.2015 abgelöst hat. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Die KfW beteiligt sich am Förderung unternehmerischen Know-hows finanziell in der Übergangsphase in 2016 an der Förderung. Daneben gibt es aber weiterhin zahlreiche bundesweite und länderspezifische Förderprogramme von Institutionen wie Unternehmenswert Mensch, SAB, RKW u.a.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurde der Begriff „KMU“ EU-weit neu definiert. Diese Definition ist für Sie wichtig, weil Sie nur dann die attraktiven Fördermittel für Beratungskosten erhalten, wenn Sie in diese Kategorie fallen. Sollte Sie die unten genannten Kriterien erfüllen, so sind Sie anspruchsberechtigt und bekommen nicht rückzahlbare Zuschüsse, sobald Sie einen Antrag bei dem entsprechenden Förderprogramm stellen:
Damit wird mit dem Förderung unternehmerischen Know-hows nahtlos an das KFW Gründercoaching Deutschland angeknüpft. Und tatsächlich bestätigen nahezu alle Studien, dass insbesondere in der Gründungsphase Unterstützung wichtig und erfolgreich ist.
Ob es sich um einen Businessplan, die Bankenfinanzierung oder die ersten Schritte in der Selbständigkeit handelt – professionelle Hilfe durch einen Berater/in ist sinnvoll. Der Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an drei Zielgruppen und deckt die alten Zuschüsse KFW Gründercoaching Deutschland, KFW Turn-Around-Beratung und KFW Runder Tisch nahtlos ab:
Nicht antragsberechtigt für den Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind und nicht gefördert werden können.
Mehr Informationen zu den Länderprogrammen unter http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html
Bei den Fördermitteln für Beratungsleistungen handelt es sich um Fördermittel für verschiedene Beratungsschwerpunkte und Branchen. Eigentlich gibt es nahezu für jeden Beratungsanlass (Marketing, Presse, Leadgeneration, Website) einen Zuschuss oder mehrere Zuschüsse. Folgende Beratungsprojekte Förderung unternehmerischen Know-hows können im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Zusätzlich kann über Förderung unternehmerischen Know-hows eine Folgeberatung zur Vertiefung der gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Nicht gefördert werden Förderung unternehmerischen Know-hows Beratungen,
Die Höhe des Zuschusses beim Förderung unternehmerischen Know-hows orientiert sich an den Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens. Der Förderung unternehmerischen Know-hows Zuschuss kann auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Also bspw. eine Allgemeine Beratung und mehrere spezielle Beratungen. Dabei ist darauf zu achten, dass Bestandsunternehmen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen dürfen.
Jungunternehmen (0-2 Jahre tätig)
Bestandsunternehmen (3- x Jahre tätig)
Wenn man als Unternehmer zufällig das Förderprogramm Förderung unternehmerischen Know-hows gefunden hat, die Antragsvoraussetzungen erfüllt und keinen Berater/in hat, so gibt es keine verfügbare offizielle Liste aus der man einen Berater/in auswählen kann. Die BAFA selber wird also keine Beraterbörse anbieten. Sie verweist in ihren aktuellen Merkblättern kleine und mittlere Unternehmen darauf hin, an welchen Kriterien sie einen guten Unternehmensberater messen können und wo sie diesen finden.
Die Anträge für Förderung unternehmerischen Know-hows sind Online zu stellen. Im Antragsverfahren kann man die sogenannte Leitstelle auswählen. Es gibt keine Bindungspflicht an eine bestimmte Leitstelle, aber in der Regel werden Gewerbetreibende die DIHK wählen und Handwerker eben den Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Bei der BAFA können sich nur selbständige Berater/innen bzw. Beratungsunternehmen für das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows akkreditieren lassen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Berater/innen müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt.
Der/Die Berater/innen müssen zudem eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses Förderung unternehmerischen Know-hows entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise. Viele Berater/innen investieren viel Zeit in die Erstellung des Qualitätsnachweises, obschon es hier Software gibt, die unterstützen kann (Bei Fragen einfach eMail an info@keyna.de senden).
Die möglichen Fördermittel zu Beratungskosten helfen Ihnen immer, die Struktur der Kosten und das Betriebsergebnis entscheidend zu verbessern. Mit Zuschüssen zu Beratungskosten können viele 10.000 EUR eingespart werden und wenn die Beratung letztlich erfolgreich war, werden sich auch der Umsatz und die Kosten deutlich zu Ihren Gunsten. Fördermittel sind somit geschenktes Geld für Investitionen und Kosten!
Unternehmen mit Zuschüssen machen laut Statistik doppelt so viel Umsatz und dreimal so viel Gewinn, wie nicht geförderte Unternehmen. Zuschüsse sind Steuergelder - auch aus Ihren Steuern mitfinanziert. Deshalb ist es Ihr gutes Recht, an den Zuschüssen teilzuhaben. Die geförderten Unternehmen waren vor der Förderung meist durchschnittlich. Nach der Förderung gehörten sie meist zu den BESTEN einer jeweiligen Branche. Somit ist die Förderung eine Unterstützung, um zu den BESTEN am Markt zu werden.
Fördermittel für Beratungskosten - In Europa stellen SME (Small Medium Enterprises) eine wichtige Fördergruppe dar, die massiv mit dem europäischen Geld-Füllhorn bedacht wird. Die Bundesregierung sichert Deutschland seit Jahren einen großen Teil dieser Fördermittel durch bspw. spezielle Förderprogramme wie auch der Beratungsförderung in Form von ESF Kofinanzierungen.
Das gesamte Antragsverfahren Förderung unternehmerischen Know-hows inklusive der Dokumentation läuft ONLINE im elektronischen Verfahren, indem der SCAN der Dokumente einfach hochgeladen wird. Im Folgenden nun die Schritte im Detail:
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zwingend vor der Online Antragsstellung Förderung unternehmerischen Know-hows zur lokalen IHK gehen und ein Vorgespräch zum Beratungsprojekt durchführen. Oft verlangt die IHK auch im Vorfeld eine Projektbeschreibung, um den Termin effizient zu gestalten. Beides sollte der Berater/in koordinieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Zum Termin sollte der Unternehmer/in aber immer selber gehen. Am Ende des Termins bekommt der Unternehmer/ in dann das Bestätigungsschreiben zum Informationsgespräch. Das Datum des Informationsgesprächs muss (a) zwingend vor der Antragsstellung im Internet liegen und wird (b) im Online Antragsformular auch explizit abgefragt. Zudem ist das Bestätigungsschreiben zum Informationsgespräch auch später als SCAN bei der Abrechnung Förderung unternehmerischen Know-hows mit den anderen Dokumenten hochzuladen.
Das Antragsverfahren für den Zuschuss Förderung unternehmerischen Know-hows geht einfach und kann vom Unternehmer, sofern die Beraternummer bekannt ist, oder vom Berater, wenn die Antragsdaten des Kunden vorhanden sind, eingereicht werden. Der Antrag Förderung unternehmerischen Know-hows muss in jedem Fall vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages bei einer Leitstelle gestellt werden.
Sofern keine Fehler im Antragsverfahren Förderung unternehmerischen Know-hows gemacht wurden, ergeht innerhalb einer Woche seitens der BAFA der Zuschussbescheid und das Beratungsprojekt kann starten. Generell hat man 6 Monate Zeit das Beratungsprojekt Förderung unternehmerischen Know-hows abzuschließen (Upload aller Unterlagen inklusive des Verwendungsnachweises).
Der erfahrene Berater/in dokumentiert alle Beratungssitzungen und die getane Arbeit nach den Richtlinien der BAFA. Je nach Beratungsthema entstehen so Berichte über 20-50 Seiten. Der Bafa kommt es dabei ausdrücklich nicht auf die Länge des Berichts an, sondern auf die Handlungsempfehlungen, die der Berater/in ausspricht aufgrund der Analyse.
Der Berater/in bespricht beim Förderung unternehmerischen Know-hows die speziellen Probleme mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer und verschafft sich einen ersten Eindruck über die Unternehmenssituation,
Die Abrechnung Förderung unternehmerischen Know-hows erfolgt ebenso Online über das BAFA Portal. Hier sollte man ggf. den Berater/In um Unterstützung bitten, wenn Fragen bestehen. Die Gefahr ist hier der Verlust des Zuschusses. Nach dem Login auf dem Beraterportal Förderung unternehmerischen Know-hows über die Kennung, das Passwort und den Themenbereich, landet man im Uploadbereich.
Als erstes brauchen Sie das vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung (Download hier)
Als zweites benötigen Sie das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
Als drittes den Beratungsbericht, den Sie als Berater am Ende des Beratungsprojekts verfassen.
Der vierte Punkt ist der Beratungsberichtzur Dokumentation der Beratungsergebnisse im Sinne des BAFA.
Beim Kontoauszuug über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils gibt es die meisten probleme, weil hier nur bestimmte Dokumente anerkannt werden. Bei Online Banken stehen die für den vorangegangenen Monat erst bis zum 10ten eines Monats bereit, was die Antragsstellung signifikant verzögern kann.
Hat man alle Unterlagen hochgeladen, wird das Verwendungsnachweisformular vom System produziert, das man sich herunterlädt, vom Antragstellenden eigenhändig unterschrieben werden muss, scannt und entsprechend wieder uploaded.
Dann ist man quasi mit dem Antrag fertig und alle Unterlagen sind bei der BAFA eingegangen.
Als Abschussdokument erhält man eine Bestätigung des Eingangs der Dokumente als pdf Download.
Die Unterlagen werden nun vom Qualitätssicherer überprüft. Das ist die Leitstelle, die Sie im Rahmen der Antragsstellung ausgewählt haben. Hier kann man mit 2-4 Wochen Prüfungszeitraum rechnen. Die häufigsten Gründe für Nachfragen sind:
Hat die Leitstelle keine Nachfragen, leitet Sie die Unterlagen (Zuschussantrag) an die BAFA weiter. Auch hier wird der Antrag überprüft und es ergeht ein Zuschussbescheid.
Hier kann man die Auszahlung beschleunigen, in dem man auf den Widerruf (4 Wochen) verzichtet. Hierzu ist ein Schreiben beigefügt, dass vom Kunden unterzeichnet und an die BAFA zurückgesendet wird. Auch hier gibt es eine Bearbeitungszeit und natürlich dauert auch so eine Überweisung durch die BAFA eine gewisse Zeit.
Wenn also alles optimal läuft, dann vergeht von der Zahlung durch den Kunden bis zur Auszahlung 4 Wochen. Aber es kann auch bis zu 3 Monate dauern.
Mit einer Förderquote von bis zu 90% ist das Programm für Unternehmer sehr attraktiv. Man holt sich einen Berater für einen Stundensatz von 10-50€ je nach Bundesland ins Haus, der die Probleme analysiert und passende Lösungsvorschläge aufzeigt. Was will man mehr als Unternehmer/in.
Die Beratungskosten sind zudem Betriebsausgaben und senken den Unternehmensgewinn. Gleichzeitig wird der Zuschuss netto und steuerfrei an den Unternehmer/in ausgezahlt. Damit profitiert der Unternehmer/in also doppelt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater hierzu.
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