Das Saarland unterstützt externe Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Fragen durch Zuschüsse zu den Beratungskosten.
Saarland
Die Beratung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben worden sein
Die Beratungen sind wettbewerbs- und vertriebsneutral durchzuführenn
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln bezuschusst werden, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen beziehen und überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen oder Untersuchungen darstellen
Zuwendungen für Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, aktives Risikomanagement und Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm)
Das Saarland unterstützt externe Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Fragen durch Zuschüsse zu den Beratungskosten.
Beratung vor der Gründung: Die Zuwendung beläuft sich auf 400 €/Tagwerk. Zuwendungsfähig sind höchstens 8 Tagwerke je Antragsteller. Die Zuwendungsempfänger haben von den Kosten der Beratung je Tagwerk mind. einen Eigenanteil in Höhe von 100 € zu tragen. Bei Unterschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt.
Beratung von KMU nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung: Die Zuwendung beläuft sich auf 200 €/Tagwerk. Zuwendungsfähig sind höchstens 8 Tagwerke je Unternehmen und Kalenderjahr. Die Zuwendungsempfänger haben von den Kosten der Beratung je Tagwerk mind. einen Eigenanteil in Höhe von 300 € zu tragen. Bei Unterschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt.
Aktives Risikomanagement: Die Zuwendung beläuft sich auf 400 €/Tagwerk. Zuwendungsfähig sind höchstens 20 Tagwerke je Unternehmen. Die Zuwendungsempfänger haben von den Kosten der Beratung je Tagwerk mind. einen Eigenanteil in Höhe von 1.600 Euro je Tagwerk zu tragen. Bei Unterschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt.
Unternehmensnachfolge: Die Zuwendung beläuft sich auf 200 €/Tagwerk. Zuwendungsfähig sind max. 6 Tagwerke je Unternehmen. Die Zuwendungsempfänger haben von den Kosten der Beratung je Tagwerk mind. einen Eigenanteil in Höhe von 300 € zu tragen. Bei Unterschreitung der Eigenanteile wird die Zuwendung um den vollen Betrag der Unterschreitung gekürzt.
32.000
8.000
25
Saarland-
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Atrium - Haus der Wirtschaftsförde-rung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501-00
Fax: (0681) 501-1159
in-fo@sog.saarland.de
www.saarland.de
Zentrale für Produkti-vität und Technologie Saar e.V. (ZPT)
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 95 20-4 70
Fax (06 81) 5 84 61 25
info@zpt.de
http://www.zpt.de
Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstraße 47
66117 Saarbrücken
Tel. (06 81) 58 09-0
Fax (06 81) 58 09-17
info@hwk-saarland.de
http://www.hwk-saarland.de
Saarländische Investi-tionskreditbank AG (SIKB)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel. (06 81) 30 33-0
Fax (06 81) 30 33-1 0
info@sikb.de
http://www.sikb.de
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