Zuschuss zum Lebensunterhalt
Freistaat Sachsen
Hinweis:
Der Antrag ist mind. 6 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Existenzgründung bei der SAB zu stellen (Datum Posteingang).
Zuschüsse für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus oder bei drohender Arbeitslosigkeit eine eigene Existenz gründen, können Sie als Start-hilfe einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Die Gelder dafür stellt der Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Beachten Sie bitte, dass die Zuwendung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht ist. Auch müssen zunächst die Fördermöglichkeiten anderer öffentlicher Stellen ausgeschöpft sein. Sollten Sie Gründungszuschuss nach dem Sozialgesetzbuch SGB III erhalten, verringert sich der Höchstbetrag entsprechend.
12.000
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Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Kundencenter Dresden
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. 0351 / 4910 4910
Fax 0351 / 4910 1015
servicecen-ter@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de
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