Fördermittel in Wipperfürth sind für jeden Geschäftsführer eine großartige Sache. Und dabei gibt es reichlich Fördergelder zu vergeben. Denn jährlich werden von der Regierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Förderprogramme in der Bundesrepublik ausgegeben. Statistisch gesehen können Geschäftsführer in Wipperfürth im Kalenderjahr im Durchschnitt 56.000 Euro holen. Und 60% aller Fördermittel sind echte Zuschüsse – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Unterstützung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Firmeninhaber haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förder-Gelder beantragt. Unverständlich!
Mit 21.003 Einwohnern (Stand 2018) zählt Wipperfürth zu den kleineren Städten in Deutschland. Großstadt ist Wipperfürth seit 1.912 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Wipperfürth ist Nicht Fördergebiet. Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Karte:
Das bedeutet hauptsächlich, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderungen in Wipperfürth zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und somit ist Wipperfürth in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Meistens entscheiden Bund und Länder in gleichen Abständen die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). In diesem Zusammenhang kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Wipperfürth gab es auch 12 Insolvenzanträge, denn nicht jede Einrichtung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 6 die Insolvenz eröffnet, während bei 3 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 12 und es stand die Summe von 935.000 € im Raum.
Viele Unternehmensinhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Fördergelder nicht überblicken, nicht an einen siegreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen annehmen nicht zu erfüllen, den Antrag bei der falschen Fördermittelgeber vorlegen, formale Patzer machen, Informationen fehlen, Schriftstücke unwahr ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:
Wenn Sie erfolgreich Fördermittel in Wipperfürth beantragen, haben Sie einen CASH Benefit, wie die beiden Beispielrechnungen zeigen:
Super! Innovative Unternehmer können jetzt durch Förder-Gelder, die angesichts der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Förderungen und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Auflistung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:
Zuschüsse in Wipperfürth und nicht rückzahlbare Fördermittel sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Unternehmer erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Aspekte entscheiden darüber, ob ein Firmeninhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Firmeninhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Förderprogramme kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, also Geld, das Firmeninhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Fördergelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Zuschüsse kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förderprogrammen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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