Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Starthilfe-Programm insbesondere Unternehmensgründungen, Beteiligungen, Übernahmen und Festigungen. Im gesamten Strauss der Fördermassnahmen, die über die LfA ausgereicht werden ist die Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens auf max.100.000 Eur gedeckelt. Das sollte für die meisten Existenzgründungen reichen. Aber wie bei allen Programmen geht ohne die Hausbank nichts.
Baden-Württemberg
Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft (Dienstleistungssektor, Handel, Gartenbau, Handwerk, Industrie) und den Freien Berufen in Baden-Württemberg bis zu drei Jahre nach Gründung aus allen Branchen nach KMU-Kriterien
Starthilfe Baden-Württemberg
Das gemeinsame Programm "Starthilfe Baden-Württemberg" von L-Bank und Bürgschaftsbank ermöglichte in den letzten vier Jahren über 3.500 Gründungsvorhaben.
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Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (BW)
Werastraße 15-17
70182 Stuttgart
Postfach 100742
70006 Stuttgart
Tel.: +49 0711 1645-6
Fax: +49 0711 1645-777
info@buergschaftsbank.de
www.buergschaftsbank.de
Antragsstelle
Um von den Förderungen des Landes Baden-Württemberg zu profitieren, müssen Sie ihre Geschäftsbank bemühen, die dann den Antrag auf Fördermittel an das entsprechende Förderinstitut weiterleitet.
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