Fördermittel in Schloß Holte-Stukenbrock sind für jeden Entrepreneur eine exzellente Sache. Und dabei gibt es jede Menge Förder-Gelder zu vergeben. Denn jährlich werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in der BRD verteilt. Statistisch gesehen können Geschäftsführer in Schloß Holte-Stukenbrock pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro holen. Und 60% der Zuschüsse sind echte Fördermittel – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Beihilfe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Manager haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördermittel beantragt. Ein großer Fehler!
Mit 26.776 Bürgern (Stand 2018) zählt Schloß Holte-Stukenbrock zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Schloß Holte-Stukenbrock seit 1.899 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Schloß Holte-Stukenbrock ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Übersicht:
Das bedeutet speziell, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Zuschüsse in Schloß Holte-Stukenbrock zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Schloß Holte-Stukenbrock in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell entscheiden Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Schloß Holte-Stukenbrock gab es auch 25 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 14 die Insolvenz eröffnet, während bei 7 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 36 und es stand die Summe von 4.571.000 € im Raum.
Viele Unternehmensinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Fördermittel nicht drauf haben, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen mutmaßen nicht zu erfüllen, den Antrag bei der falschen Förderstelle einreichen, formale Fehler machen, Papiere fehlen, Unterlagen falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Grundregeln:
Wenn Sie erfolgreich Zuschüsse in Schloß Holte-Stukenbrock beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:
Super! Innovative Manager können jetzt durch Förderungen, die aufgrund der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Zuschüsse und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Liste der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:
Förderprogramme in Schloß Holte-Stukenbrock und nicht rückzahlbare Fördermittel sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Firmeninhaber erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein Entrepreneur als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Selbstständiger als KMU, wenn nicht mehr als 249 Mitarbeiter vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Fördermittel kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, also Geld, das Firmeninhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Zuschüsse kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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