Fördermittel in Schifferstadt sind für jeden Selbstständigen eine geniale Sache. Und dabei gibt es jede Menge geschenktes Geld zu vergeben. Denn jährlich werden von der Bundesregierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Fördermittel in Hierzulande zugeteilt. Statistisch gesehen können Unternehmer in Schifferstadt pro Jahr durchschnittlich 56.000 Euro abholen. Und 60% der Förderprogramme sind echte Förderprogramme – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 3% der ZIM Forschungs-Unterstützung in das Bundesland Rheinland-Pfalz. Aber 83% der Geschäftsinhaber haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderprogramme beantragt. Ein Dilemma!
Mit 20.193 Einwohnern (Stand 2018) zählt Schifferstadt zu den kleineren Städten in Deutschland. Großstadt ist Schifferstadt seit 1.881 und gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Schifferstadt ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Karte:
Das bedeutet hauptsächlich, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Fördergelder in Schifferstadt zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Schifferstadt in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell entscheiden Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). In diesem Zusammenhang kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Gebiete im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Schifferstadt gab es auch 12 Insolvenzanträge, denn nicht jeder Selbstständige überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 6 die Insolvenz eröffnet, während bei 3 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 12 und es stand die Summe von 935.000 € im Raum.
Viele Geschäftsinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Fördergelder nicht drauf haben, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen schätzen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Förderstelle einreichen, formale Kardinalfehler machen, Angaben fehlen, Unterlagen falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:
Wenn Sie siegreich geschenktes Geld in Schifferstadt beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:
Super! Innovative Firmeninhaber können jetzt durch geschenktes Geld, die aufgrund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Fördergelder und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:
Zuschüsse in Schifferstadt und nicht rückzahlbare Förder-Gelder sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Geschäftsinhaber erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Aspekte entscheiden darüber, ob ein Firmeninhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Selbstständiger als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Fördermittel kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, also Geld, das Geschäftsführer für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Förderprogramme kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Fördermittel kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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