Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus ergänzenden Landesmitteln Investitionsvorhaben und nicht-investive Maßnahmen. Es sollen Anreize geschaffen werden für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete). Ein weiteres Ziel des RWP Programms ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Gefördert werden beim RWP Programm gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen wie Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung, Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, Betriebsumstrukturierung, Maßnahmen in den Bereichen: Schulung, Humankapitalbildung, Beratung in gewerblichen Unternehmen, wenn diese RWP Maßnahmen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind, Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.
Förderung
- Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten
- Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Betriebsumstrukturierung
- Schulung, Humanka-pitalbildung, Beratung in gewerblichen Unternehmen
- Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte
Förderregion
Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (d.s. weite Teile des Ruhrgebietes und Ostwestfalens sowie der Kreis Heinsberg)
Fördergruppe
gewerbliche Unternehmen
Förder -Kriterien
Es müssen neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.
Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antragsteller von der NRW.BANK die schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass sein Vorhaben (vorbehaltlich einer endgültigen und detaillierten Überprüfung) die Förderwürdigkeitsbedingungen grundsätzlich erfüllt. Die Förderung wird als Zuschuss – anteilig zu den zuwendungsfähigen Ausgaben - gewährt,
Bis zu 35 % :
-Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten
-Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
-Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
-Betriebsumstrukturierung
bis zu 50 % (max. 50.000 €) :
- Schulung, Humankapitalbildung, Beratung in gewerblichen Unternehmen
bis zu 75% (max. 100.000 €):
- Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte
Förder-Beschreibung
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus ergänzenden Landesmitteln Investitionsvorhaben und nicht-investive Maßnahmen.
Es sollen Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D- Fördergebiete) geschaffen werden.
Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Investition
133.333
100.000
Netto Förderung
100.000
50.000
Förderung in %
75
50
Förderstelle
NRW.BANK
Beratungscenter Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 91741-4800
Fax 0211 91741-9219
Beratungscenter Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Tel.: 0251 91741-4800
Fax 0251 91741-2666
www.nrwbank.de
info@nrwbank.de
Antragsstelle
NRW.BANK
Beratungscenter Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 91741-4800
Fax 0211 91741-9219
Beratungscenter Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Tel.: 0251 91741-4800
Fax 0251 91741-2666
www.nrwbank.de
info@nrwbank.de
Gefördert im RWP Programm werden die Ausgaben für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen) und für immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Betriebslizenzen, technische Kenntnisse) gefördert, soweit sie aktiviert werden. Wenn das RWP Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Produktes steht, können alternativ die Lohnkosten für neu eingestelltes Personal für zwei Jahre der Förderung zugrunde gelegt werden.
Die RWP Förderung wird als Zuschuss – anteilig zu den zuwendungsfähigen Ausgaben – gewährt. Wegen des unerwartet hohe RWP Antragsvolumens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft einerseits und der mit dem Sparpaket der Bundesregierung vorgenommenen Einschnitte bei der Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ andererseits ist vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW ein sofortiger Antragsstopp für das RWP Programm verfügt worden. Davon betroffen sind alle RWP Anträge die der NRW.BANK ab dem 10.06.2010 zugehen. Die Beratungsförderung im Rahmen des Programms RWP ist von einem Antragsstopp zunächst nicht betroffen.
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