Fördermittel

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück sind für jeden Geschäftsführer eine tolle Sache. Und dabei gibt es eine Menge Förderprogramme zu verteilen. Denn jedes Jahr werden von der Regierung und der EU rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in Hierzulande vergeben. Statistisch gesehen können Geschäftsführer in Rheda-Wiedenbrück pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% der Zuschüsse sind echte Förderprogramme – Kapital, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Förderung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Entrepreneure haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderprogramme beantragt. Unverständlich!

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Zuschuss versus Kredite

Mit 48.505 Einwohnern (Stand 2018) zählt Rheda-Wiedenbrück zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Rheda-Wiedenbrück seit 1.935 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Rheda-Wiedenbrück ist Nicht Fördergebiet. Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Übersicht:

Das bedeutet namentlich, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. geschenktes Geld in Rheda-Wiedenbrück zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Rheda-Wiedenbrück in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell entscheiden Bund und Länder wiederkehrend die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Hierbei kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Länder und Städte im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Rheda-Wiedenbrück gab es auch 150 Insolvenzanträge, denn nicht jeder Betrieb überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 120 die Insolvenz eröffnet, während bei 30 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 409 und es stand die Summe von 29.145.000 € im Raum.

In der Regel müssen Sie in Rheda-Wiedenbrück zwischen folgenden Arten von Förderungen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Kohle für Anschaffungen und laufende Aufwand. Wird oft als Investitionszulage in bestimmten Regionen (Fördergebieten) ausgeschüttet. Die Ausschüttung ist immer an Konditionen geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Situationen besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Konditionen, müssen Sie die Förder-Gelder erstatten.
  • Darlehen – Nichts geschenkt, aber wenigstens ein zinsgünstiges Darlehen zu besseren Bedingungen als die Hausbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Hausbank das Darlehen ausreicht und dadurch prozentual mithaftet.

Vernünftige Firmeninhaber nutzen Fördergelder, vorwiegend für:

  1. Forschung und Entwicklung
  2. Aus- und Weiterbildung (19%)
  3. Umwelttechnologie (7%)
  4. Reduzierung des Aufwands (25-90%)
  5. Aufrechterhaltung von Sicherheiten
  6. Höhere Liquidität
  7. Unabhängigkeit von Kreditinstituten
  8. Wachstum (35%)

Wir empfehlen folgenden Subventions-Berater in Rheda-Wiedenbrück:

  • Herr Dipl.-Wirtsch.Ing. Thomas Göller Am Stadtholz 10 33378 Rheda-Wiedenbrück eMail: tg@goeller-beratung.de Website: http://www.goeller-beratung.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Die typischen Fehler

Viele Manager stellen keinen Antrag, weil Sie die Fördermittel nicht drauf haben, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen mutmaßen nicht zu treffen, den Antrag bei der falschen Förderstelle einreichen, formale Schnitzer machen, Informationen fehlen, Dokumente falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Grundregeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Fördermittel!
  • Stellen Sie den korrekten Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Zurückweisung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich akkurat – Die Förderprogramme erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich korrekt stellen!

Wenn Sie erfolgreich Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück beantragen, haben Sie einen CASH Benefit, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Unternehmer können jetzt durch Förder-Gelder, die infolge der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Fördermittel und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  2. Umschuldungen
  3. Maschinen
  4. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen
  5. Kauf eines Unternehmens
  6. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  7. Lohnkosten
  8. Wachstumsmaßnahmen
  9. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  10. Errichtung von Filialen
  11. Abfindungen für Altgesellschafter
  12. Verlagerung des Betriebsstandortes
  13. Software
  14. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  15. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Das KMU Kriterium

Förder-Gelder in Rheda-Wiedenbrück und nicht rückzahlbare Zuschüsse sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Selbstständigen erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Merkmale entscheiden darüber, ob ein Selbstständiger als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Selbstständiger als KMU, wenn nicht mehr als 249 Mitarbeiter vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Bundeszuschuss

32 Prozent der Förderprogramme kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, also Geld, das Unternehmensinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Landeszuschuss

30 Prozent der Zuschüsse kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Rheda-Wiedenbrück – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Förder-Gelder kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  2. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  3. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  4. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  5. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  6. Was sind Zuschüsse?
  7. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  8. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  9. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  10. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  11. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  12. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
Andreas Schilling

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