Unterstützt wird die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Verlagerung (wenn mit einer Erweiterung verbunden) von Betrieben sowie die Übernahme von Stilllegung bedrohter bzw. stillliegender Betriebe.
strukturschwache Regionen in Rheinland-Pfalz
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), (einschließlich Fremdenverkehrsbetriebe)
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Die Zuwendung kann je nach Art des Vorhabens und Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze bis zu 15% der förderfähigen Kosten betragen. In Fällen von Beherbergungsbetrieben kann eine Förderung ggfs. in Höhe von bis zu 20% erfolgen.
Zinsgünstige Darlehen können in Höhe von bis zu 75% der förderfähigen Kosten ausgereicht werden. Der Antrag ist vor Investitionsbeginn zu stellen. Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte bleiben.
Die elektronische Antragstellung muss vor Investitionsbeginn über ein Online-
Regionales
Landesförderprogramm
Unterstützt wird die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung und Verlagerung (wenn mit einer Erweiterung verbunden) von Betrieben sowie die Übernahme von Stilllegung bedrohter bzw. stillliegender Betriebe. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung bzw. Sicherung – abhängig vom Investitionsvolumen - von Dauerarbeitsplätzen voraus.
500.000
100.000
20
Investitions- und Strukturbank Rhein-land-Pfalz (ISB) GmbH
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel.: 06131/ 985-0
Fax: 06131/ 985-299
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