Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt bei der Gründerqualifizierung auf Bildungsschecks. Damit können Existenzgründer und Nachfolger Beratungsmodule in Anspruch nehmen. Diese sind bspw. ein "Existenzgründerkurs" und/oder "Beratung und Begleitung". Max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden bezuschusst und der Rest ist als Eigenanteil zu tragen.
Existenzgründung und Existenzfestigung
Mecklenburg-Vorpommern
Existenzgründer/in
Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Qualifizierung von Existenzgründern.
3.000
2.800
80
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel. (03 85) 63 63-0
Fax (03 85) 63 63-12 12
E-Mail: info@lfi-mv.de
Internet: http//www.lfi-mv.de
Örtliche Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) in Mecklenburg-Vorpommern.
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