Fördermittel – Niedersachsen-Kredit

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer und Freiberufler kann man den Niedersachsen-Kredit in Anspruch nehmen. Bis zu 1.5 Miollionen Euro stehen zur Vefügung je Unternehmen.


Förderung

  • Investitionen: Grundstücke und Gebäude
  • Baumaßnahmen
  • Kauf von Maschinen
  • Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager

Förderregion

Niedersachsen

Fördergruppe

  • Existenzgründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Freiberuflich Tätige

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion, der Fischerei und der Aquakultur sowie Investitionen in Schlachthöfe und Ölmühlen
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Exportbeihilfen bzw. Schutzmaßnahmen von heimischen Gütern vor Importen
  • Unternehmen des Steinkohlebergbaus
  • der Erwerb von Fahrzeugen von Unternehmen des Transportsektors (ausgenommen Schienenfahrzeuge)

Förder -Kriterien

  1. Investitionen:
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag:  20.000 € bis 1.500.000 €
  1. Betriebsmittel inklusive Warenlager:
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag: max. 1.500.000 €
  • Laufzeit: max.10 Jahre
  • Tilgung: max. 2 Jahre

Förder-Beschreibung

Niedersachsen-Kredit

  • Der Niedersachsen-Kredit dient der langfristigen Finanz-ierung von Investitionen in Niedersachsen sowie der Finanzierung von Betriebsmitteln.
  • Zu den Betriebsmitteln zählen auch Warenlagerfinanzierungen.
  • Die Kredite werden zu günstigen, risikogerechten Zinssätzen, die für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben werden, vergeben.
  • Die Kredite werden mit Mitteln der KfW Mittelstandsbank refinanziert

Investition

1.500.000

Netto Förderung

0

Förderung in %

0

Förderstelle

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511. 30031-333
Fax: 0511. 30031-11333
beratung@nbank.de
www.nbank.de

Antragsstelle

Die NBank gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinsti-tute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen (dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei)

Achtung: Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.