Fördermittel in Neustadt an der Weinstraße sind für jeden Unternehmensinhaber eine klasse Angelegenheit. Und dabei gibt es reichlich Förder-Gelder zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Regierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Förder-Gelder in der BRD verteilt. Statistisch gesehen können Geschäftsinhaber in Neustadt an der Weinstraße im Kalenderjahr im Durchschnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% der Fördermittel sind echte Förderungen – Bares, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 3% der ZIM Forschungs-Beihilfe in das Bundesland Rheinland-Pfalz. Aber 83% der Firmeninhaber haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördergelder beantragt. Das versteht keiner!
Mit 53.148 Bürgern (Stand 2018) zählt Neustadt an der Weinstraße zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Neustadt an der Weinstraße seit 1.975 und gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Einteilung:
Das bedeutet speziell, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderungen in Neustadt an der Weinstraße zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Neustadt an der Weinstraße in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell beschließen Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Hierbei kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Neustadt an der Weinstraße gab es auch 16 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmen überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 9 die Insolvenz eröffnet, während bei 7 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 75 und es stand die Summe von 5.064.000 € im Raum.
Viele Entrepreneure stellen kein Gesuch, weil Sie die Förder-Gelder nicht kennen, nicht an einen siegreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen denken nicht zu erfüllen, den Antrag bei der falschen Fördermittelgeber einreichen, formale Kardinalfehler machen, Papiere fehlen, Dokumente falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:
Wenn Sie mit Erfolg geschenktes Geld in Neustadt an der Weinstraße beantragen, haben Sie einen CASH Gewinn, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:
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Zuschüsse in Neustadt an der Weinstraße und nicht rückzahlbare Förderprogramme sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Unternehmensinhaber erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob ein Unternehmer als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Entrepreneur als KMU, wenn nicht mehr als 249 Mitarbeiter vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Förderprogramme kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, also Geld, das Geschäftsinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Fördermittel kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Förderungen kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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