Neue Werkstoffe bilden die Grundlage für Produkt und Verfahrensinnovationen in zahlreichen Industriezweigen. Die Anwendungsfelder moderner Hochleistungswerkstoffe reichen von der Mikroelektronik über den Fahrzeugbau bis zur Energie-und Umwelttechnik.
Mit dem Programm Neue Werkstoffe fördert die Bayerische Staatsregierung die Entwicklung neuer Werkstoffe und deren Umsetzung in neue Produkte. Durch die Neue Werkstoffe Förderung der Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen insbesondere Produktinnovationen bei Werkstoffanwendern beschleunigt bzw. ausgelöst werden. Gleichzeitig werden dadurch Forscher und Entwickler auf dem Gebiet der neuen Werkstoffe für den praktischen Bedarf der werkstoffanwendenden Industrie sensibilisiert. Das Programm Neue Werkstoffe ist Bestandteil des Technologieförderkonzepts des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, das insbesondere auf die Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien gerichtet ist.
Personalkosten, Ma-terialkosten, Raumkosten, Kosten für Fremdleistungen, Reisekosten und Sondereinzelkosten (zeit- und vorhabensanteilig), soweit sie für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind.
Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen können entsprechende Sondereinzelkosten auch darüber hinausgehend gefördert werden.
Bayern
rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Mitglieder oder Einrichtungen staatlicher bayerischer Universitäten und Professoren an staatlichen bayerischen Fachhochschulen, die zur Durchführung von FuE-Vorhaben berechtigt sind
Unternehmen bis 500 Beschäftigte und 50.000.000 € Jahresumsatz werden bevorzugt
Die Durchführung der Vorhaben muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden sein. Die Vorhaben müssen durch hohen Innovationsgehalt gekennzeichnet sein, d.h. die zu entwickelnden Produkte und Verfahren müssen in ihren Eigenschaften über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden. An einem Verbundvorhaben sollen mindestens ein mittelständisches Unternehmen und eine Hochschule beziehungsweise außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sein.
Neue Werkstoffe
Es werden Forschungsvorhaben zur Lösung firmenübergreifender FuE-Aufgaben gefördert,
die als Verbundvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Maximale Förderung 50% für das Gesamtvorhaben
1.000.000
500.000
50
Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Tel.: 02461 61-4622
Fax: 02461 61-6999
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 20199-431
Fax: 030 20199-470
Außenstelle Rostock-Warnemünde
Seestraße 15
18119 Rostock
Tel.: 0381 5197-281
Fax: 0381 51509
info@fz-juelich.de
www.fz-juelich.de
Neue Werkstoffe Projekte in folgenden Themenbereichen können gefördert werden: Metallische Werkstoffe, Polymerwerkstoffe, Keramische Werkstoffe und Glas, Verbundwerkstoffe, Werkstoffübergreifende Probleme. Eine genaue Darstellung des Förderprogramms Neue Werkstoffe, in denen eine Förderung möglich ist, findet sich in den Förderrichtlinien. Das Entwicklungsvorhaben muss sich durch ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko sowie einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen. An einem Neue Werkstoffe Verbundvorhaben soll mindestens ein mittelständisches Unternehmen beteiligt sein.
Das Neue Werkstoffe Vorhaben muss im Freistaat Bayern durchgeführt und verwertet werden. Neben der Förderung ist auch der Einsatz ausreichender Eigen-bzw. Fremdmittel für die Gesamtfinanzierung des Neue Werkstoffe Vorhabens erforderlich. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Das Neue Werkstoffe Vorhaben darf nicht im Rahmen anderer Programme der Länder, des Bundes oder der EU gefördert werden. Die Neue Werkstoffe Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei ist die Förderung von Unternehmen auf max. 50 % der förderfähigen Kosten beschränkt, während bei Forschungsinstituten auch eine höhere Förderung möglich ist. Die Förderung des Gesamtverbundes darf jedoch grundsätzlich 50 % nicht übersteigen. Welche Kosten bezuschusst werden können, ist in den Förderrichtlinien spezifiziert. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
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