Fördermittel – Mittelstandsförderung Sachsen – Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung

Gefördert werden Beratungen und Coachings zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte.


Förderung

Die Beratungen umfassen:

  • Gründung
  • Wachstum
  • Markterschließung
  • Existenzsicherung
  • Unternehmensnachfolge
  • Umweltberatungen

Förderregion

Sachsen

Fördergruppe

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

ExistenzgründerInnen

Förder -Kriterien

Die Beratung muss durch selbständige Berater oder Beratungsunternehmen unter Mitwirkung eines zugelassenen Qualitätssicherers durchgeführt werden.

Bei Beratungen mit Schwerpunkt Außenwirtschaft oder Umwelt muss der Antragsteller nachweisen, dass er eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- oder Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer vorgeschaltet hat. Standard-leistungen der Kammern müssen vorab in Anspruch genommen werden.

Nicht gefördert werden:

  • routinemäßige Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
  • Beratungen, die der Einführung oder Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen dienen
  • die Entwicklung von Marketingkonzepten für Netzwerke
  • Beratungen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagewerken

Förder-Beschreibung

Mittelstandsförderung – Intensivberatung / Coaching, Außenwirtschaftsberatung

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung.

Insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 400 EUR je Tagewerk, maximal jedoch 50% der Ausgaben. Gefördert werden bis zu 60 Tagewerke pro Jahr und innerhalb von drei Jahren maximal 100 Tagewerke.
  • Die Kosten der Beratung (ohne Qualitätssicherungskosten) sollen 800 EUR (netto) je Tagewerk nicht überschreiten.
  • Bei arbeitsplatzrelevanten Beratungsmaßnahmen ist ein besonderer Schwerpunkt auf den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen zu legen.
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Investition

80.000

Netto Förderung

40.000

Förderung in %

50

Förderstelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 4 91 00
Fax: (03 51) 49 10 40 00
service-cen-ter@sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de

Antragsstelle

Der Antrag ist bei einem anerkannten Qualitätssicherer einzureichen. Die anerkannten Qualitätssicherer können bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter der Hotline (03 51) 49 10-49 10 erfragt werden.


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