Fördermittel

Fördermittel – Mittelstandsförderung – Kurzberatung

Der Freistaat Sachsen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit geförderten Kurzberatungen.

Förderung

Beratung zu Existenzgründung, Existenzfestigung, Unternehmensfinanzierung

Förderregion

Sachsen

Fördergruppe

  • ExistenzgründerInnen
  • Unternehmen (KMU)
  • Verband
  • Vereinigung

Förder -Kriterien

Sächsischen Unternehmen muss ein kostenloser und diskriminierungsfreier, insbesondere auch nicht von einer Mitgliedschaft in der Organisation des Projektträgers abhängig gemachter Zugang zu den angebotenen Beratungsleistungen gewährt werden

Bei erstmaliger Be-antragung gilt: Der Projektträger hat in geeigneter Form glaubhaft zu machen, dass bei den sächsischen KMU Bedarf für das zusätzliche Kurzberatungsangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist

Bei Wiederholungsanträgen gilt: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs sind die quantitativen Ergebnisse des Vor-jahres bei der Antragstellung vorzulegen. Daraus soll sich insbesondere das Verhältnis der tatsächlich geleisteten Jahresarbeitsstunden des geförderten Beraters zu den geleisteten Beratungsstunden ergeben

Eine Förderung von Beratern, die schwerpunktmäßig natürliche Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübergabe beraten, kann nur im Falle einer Koförderung durch den Bund oder die EU erfolgen

Förder-Beschreibung

Mittelstandsförderung – Kurzberatung

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Richtlinien zur Mittelstandsförderung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurz-beratungsrelevanten Fragestellungen. Zu diesem Zweck kann der Einsatz organisations-eigener Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter gefördert werden.

Die Beratung ist für Existenzgründer und Unternehmen kostenfrei.

Die Zuwendung an den Projektträger wird als Zuschuss zu den Personalausgaben gewährt.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 65% der förderfähigen Personalausgaben.

Im Falle einer Koförderung durch den Bund oder die EU werden bis zu 70% der förderfähigen Aufwendungen gefördert, sofern sich ein Zuschuss von mindestens EUR 1.000 errechnet.

In der Regel werden maximal fünf Tagewerke pro Jahr und KMU gefördert

Investition

20.000

Netto Förderung

14.000

Förderung in %

75

Förderstelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 4 91 00
Fax (03 51) 49 10 40 00
service-cen-ter@sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de

Antragsstelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 4 91 00
Fax (03 51) 49 10 40 00
service-cen-ter@sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de

 

Andreas Schilling

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