Die Messebeteiligungsförderung dient der Unterstützung von KU bei der Neukundengewinnung.
Messen, Ausstellungen
Bremen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Förderung die Definition der EU für kleine Unternehmen (KU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Im Rahmen der Messeförderung sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Messeteilnahme stehenden und im Formblatt zum Antrag im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen zuwendungsfähig. Dazu gehören insbesondere die Ausgaben für:
Der Fördersatz beträgt in der Regel pro Förderung bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten, jedoch
Die Förderung von Inlandsmessebeteiligungen wird grundsätzlich nur für Messen bewilligt, die in dem jährlich erstellten Bremer Messekatalog aufgeführt sind.
Einschränkend gilt, dass
Messebeteiligungen
Messen und Ausstellungen sind ein bedeutendes Instrument der Marktschließung und der Absatz-förderung. Für Unternehmen ist die Beteiligung an Messen oft ein erster Schritt, um in Kontakt mit potentiellen Kunden und Vertretern überregionaler und ausländischer Märkten zu kommen. Da die Beteiligungen an Messen meist mit erheblichen Kosten, insbesondere für kleine Unternehmen, verbunden sind, fördert das Land Bremen die Teilnahme kleiner Unternehmen an Messen und Ausstellungen von überregionaler / internationaler Bedeutung im Inland und Ausland im Rahmen des Bremischen Außenwirtschaftsförderprogramms.
20.000
10.000
50
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1)
28195 Bremen
Tel.: 0421 96 00-415
Fax: 0421 96 00-840
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
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