Fördermittel

Fördermittel – Gründungsprämie Handwerksmeister

Die Meistergründungsprämie ist trotz der Wirtschaftskrise weiter stark gefragt. 733 junge Meisterinnen und Meister erhielten 2009 die Existenzgründungshilfe des Landes NRW. 7.500 Euro Zuschuss erhalten Handwerksmeister, die sich selbständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen. Voraussetzung ist, dass mit der Gründung Arbeitsplätze geschaffen werden oder erhalten bleiben. Der Meistergründungsprämie Antragsteller muss ein Gründungskonzept vorlegen, in dem insbesondere die Schaffung bzw. der Erhalt der erforderlichen Arbeitsplätze dargelegt wird, den Besuch einer Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer nachweisen und darlegen, dass die Finanzierung des Gründungsvorhabens gesichert ist.

Der Meistergründungsprämie Förderantrag und die notwendigen Unterlagen müssen vor der Gründung bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Die Handwerkskammer beurteilt den Meistergründungsprämie Antrag und leitet ihn mit einem Fördervotum an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) weiter. Die Bewilligung, Auszahlung und weitere Abwicklung der Meistergründungsprämie übernimmt die LGH. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Meistergründungsprämie, sie wird ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Fördermittel bewilligt.

In Berlin wird vom Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen ebenso eine Meistergründungsprämie gewährt. Es besteht allerdings auch kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Prämie. Antragsberechtigt in Berlin sind Handwerksmeister, die sich innerhalb von 3 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen. Die Meistergründungsprämie (Basisförderung) beträgt einmalig 7.000 Euro bei Gründung. Es handelt sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.

Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit im Rahmen der Meistergründungsprämie 5.000 Euro Arbeitsplatzförderung zu beantragen. Es darf keine unselbstständige oder andere selbstständige Tätigkeit neben dem Handwerksbetrieb ausgeübt werden und die Selbstständigkeit muss mindestens 3 Jahre in Berlin bestehen bleiben und die Anträge sind vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der Handwerkskammer Berlin zu stellen. Immer mehr Frauen nutzen die Meistergründungsprämie: Der Anteil der Meisterinnen, die eine Prämie erhalten haben, liegt bei gut 23 Prozent - verglichen mit 19 Prozent im Jahr 2004. Die Selbstständigkeit im Handwerk wird auch als guter Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus angesehen: Mehr als 50 Prozent der Geförderten waren vorher zeitweise ohne Job.

Andreas Schilling

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