Fördermittel – Meistergründungsprämie für Existenzgründungen NRW

Meistergründungsprämie Existenzgründungen - NRW fördert aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Existenzgründungen im Handwerk mit der sog. Meistergründungsprämie. Ein Anspruch auf die Gewährung der Meistergründungsprämie besteht zwar nicht, denn die  Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Gewährung der Prämie. In der Regel ist der Topf voll.


Förderung

  • Lebenshaltungskosten
  • Personalkosten

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Fördergruppe

Handwerksmeister und -meisterinnen

Förder -Kriterien

Die Meistergründungsprämie Existenzgründungen wird als einmaliger Zuschuss i.H.v. 7.500 EUR gewährt. Gefördert werden erstmalige Gründungen, Firmenübernahmen und Beteiligungen mit mindestens 50% in NRW. Die Förderhöhe beträgt 7.500 €. Der Zuschuss wird nur für die erste Gründung gewährt.

Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitkräften sind für wenigstens 24 Monate zu beschäftigen. Innerhalb eines Jahres muss mindestens eine der Stellen geschaffen und besetzt werden. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit 12 Monaten anerkannt.

Die Antragstellung muss rechtzeitig vor der Gründung/Übernahme/Beteiligung bei der Handwerkskammer erfolgen.

Förder-Beschreibung

Meistergründungsprämie für Existenzgründungen

Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen in NRW, bei denen das Mindest-finanzierungsvolumen i.H.v. 25.000 € bei Vorhaben von Männern und 20.000 € bei Frauen beträgt und bei denen mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.

Investition

25.000

Netto Förderung

7.500

Förderung in %

30

Förderstelle

k.A.

Antragsstelle

Der Antrag ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über den wirtschaftlichen Berater der zuständigen Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) e.V. einzureichen

 


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.