Fördermittel

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg sind für jeden Existenzgründer eine tolle Angelegenheit. Und dabei gibt es eine Vielzahl Fördermittel zu verteilen. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Förderungen in Deutschland vergeben. Statistisch gesehen können Brötchengeber in Lutherstadt Wittenberg pro Jahr im Schnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Fördergelder sind echte Zuschüsse – Bares, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 3% der ZIM Forschungs-Hilfe in das Bundesland Sachsen-Anhalt. Aber 83% der Firmeninhaber haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Zuschüsse beantragt. Das versteht keiner!

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Zuschuss versus Kredite

Mit 46.008 Einwohnern (Stand 2018) zählt Lutherstadt Wittenberg zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Lutherstadt Wittenberg seit 1.890 und gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt. Lutherstadt Wittenberg ist Prädefiniertes C-Fördergebiet Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Karte:

Das bedeutet namentlich, dass 30 % für kleine Unternehmen, bis zu 20 % für mittlere Unternehmen und 10 % für große Unternehmen gefördert werden. geschenktes Geld in Lutherstadt Wittenberg zu erhalten ist also ein grosser Wettbewerbsvorteil. Und damit ist Lutherstadt Wittenberg in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Im Prinzip beschließen Bund und Länder periodisch die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lutherstadt Wittenberg gab es auch 45 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 38 die Insolvenz eröffnet, während bei 7 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 86 und es stand die Summe von 12.478.000 € im Raum.

In der Regel müssen Sie in Lutherstadt Wittenberg zwischen folgenden Formen von Förderungen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares geschenktes Geld für Investments und laufende Ausgaben. Wird oft als Investitionszulage in entsprechenden Gegenden (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Auszahlung ist immer an Vorschriften geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Zuschüsse. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Bedingungen, müssen Sie die Fördermittel herausgeben.
  • Barkredite – Nichts geschenkt, aber immerhin ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Bedingungen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank das Darlehen ausreicht und hiermit anteilig mithaftet.

Vernünftige Unternehmensinhaber nutzen Fördermittel, hauptsächlich für:

Aus- und Weiterbildung (19%), Zunahme des Gewinns (Faktor 3), Absatzförderung, Aufrechterhaltung von Sicherheiten, Unabhängigkeit von Banken, Höhere Liquidität, Reduktion der Kosten (25-90%), Wachstum (35%)

Wir empfehlen folgenden Förderprogramme-Berater in Lutherstadt Wittenberg:

  • Herr Axel Bode Am alten Bahnhof 3 06886 Lutherstadt Wittenberg eMail: info@imf-wittenberg.de Website: http://www.imf-wittenberg.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Die typischen Fehler

Viele Firmeninhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Förderungen nicht drauf haben, nicht an einen siegreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen mutmaßen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Fördermittelgeber einreichen, formale Fehler machen, Angaben fehlen, Schriftstücke fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Förder-Gelder!
  • Stellen Sie den korrekten Antrag – Anträge an den verkehrten Fördermittelgeber führen zur Absage!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich richtig – Die Fördermittel erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich akkurat stellen!

Wenn Sie mit Erfolg Fördergelder in Lutherstadt Wittenberg beantragen, haben Sie einen CASH Gewinn, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Unternehmer können jetzt durch Zuschüsse, die auf Grund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Fördermittel und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Liste der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Kauf eines Unternehmens
  2. Lohnkosten
  3. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  4. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  5. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen
  6. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  7. Modernisierung und Erweiterung
  8. Verlagerung des Betriebsstandortes
  9. Wachstumsmaßnahmen
  10. Fahrzeuge
  11. Software
  12. Errichtung von Filialen
  13. Energie
  14. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  15. Abfindungen für Altgesellschafter
  16. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Das KMU Kriterium

Förderungen in Lutherstadt Wittenberg und nicht rückzahlbare Zuschüsse sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Entrepreneur erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Faktoren entscheiden darüber, ob ein Selbstständiger als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Geschäftsinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Beschäftigte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Bundeszuschuss

32 Prozent der Zuschüsse kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förderprogrammen, also Geld, das Entrepreneure für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Landeszuschuss

30 Prozent der Förderungen kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-investitionszulage/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-investitionszulagen-fuer-betriebliche-investitionen-in-berlin-und-in-den-neuen-bundeslaendern/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-innovationsmanagement/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-innovationsmanagement-bmwi/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-zuschuesse-fuer-existenzgruendungen-aus-der-arbeitslosigkeit/

Fördermittel in Lutherstadt Wittenberg – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der geschenktes Geld kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  2. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  3. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  4. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  5. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  6. Was sind Zuschüsse?
  7. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  8. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  9. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  10. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  11. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  12. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
Andreas Schilling

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