Fördermittel in Lüdenscheid sind für jeden Selbstständigen eine erstklassige Angelegenheit. Und dabei gibt es viel Fördergelder zu vergeben. Denn jährlich werden von der Regierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in Hierzulande zugeteilt. Statistisch gesehen können Selbstständige in Lüdenscheid im Kalenderjahr im Schnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% der Fördermittel sind echte Fördermittel – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Unterstützung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Unternehmensinhaber haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Zuschüsse beantragt. Das versteht keiner!
Mit 72.611 Einwohnern (Stand 2018) zählt Lüdenscheid zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Lüdenscheid seit 1.909 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Lüdenscheid ist Nicht Fördergebiet. Dieser Status gilt laut der derzeitigen GRW Einteilung:
Das bedeutet besonders, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderprogramme in Lüdenscheid zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Lüdenscheid attraktiv (20 TOP Unternehmen haben hier Ihren Standort und sind potentielle Auftraggeber) Grundsätzlich bestimmen Bund und Länder regelmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lüdenscheid gab es auch 25 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 19 die Insolvenz eröffnet, während bei 6 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 330 und es stand die Summe von 21.177.000 € im Raum.
Viele Unternehmer stellen keinen Antrag, weil Sie die geschenktes Geld nicht überblicken, nicht an einen erfolgreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen schätzen nicht zu treffen, den Antrag bei der falschen Behörde vorlegen, formale Patzer machen, Angaben fehlen, Unterlagen unzutreffend ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Grundregeln:
Wenn Sie erfolgreich Fördergelder in Lüdenscheid beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:
Super! Innovative Geschäftsinhaber können jetzt durch Konjunkturpakete, die angesichts der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Förder-Gelder und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:
Zuschüsse in Lüdenscheid und nicht rückzahlbare Zuschüsse sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Unternehmer erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob ein Entrepreneur als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Existenzgründer als KMU, wenn nicht mehr als 249 Beschäftigte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Fördermittel kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förderprogrammen, also Geld, das Unternehmensinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Förderprogramme kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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