Fördermittel in Lübbecke sind für jeden Unternehmer eine super Angelegenheit. Und dabei gibt es eine Menge Zuschüsse zu verteilen. Denn jedes Jahr werden von der Regierung und der EU rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Statistisch gesehen können Firmeninhaber in Lübbecke pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% der Fördergelder sind echte Förderprogramme – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Unterstützung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Existenzgründer haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördermittel beantragt. Ein Dilemma!
Mit 25.490 Einwohnern (Stand 2018) zählt Lübbecke zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Lübbecke seit 1.912 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Lübbecke ist Nicht Fördergebiet. Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Übersicht:
Das bedeutet besonders, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderungen in Lübbecke zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Lübbecke in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Im Allgemeinen vereinbaren Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lübbecke gab es auch 36 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 22 die Insolvenz eröffnet, während bei 9 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 56 und es stand die Summe von 8.896.000 € im Raum.
Viele Geschäftsinhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Fördermittel nicht drauf haben, nicht an einen erfolgreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen annehmen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Behörde einreichen, formale Fehler machen, Unterlagen fehlen, Schriftstücke nicht richtig ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Regeln:
Wenn Sie siegreich Fördermittel in Lübbecke beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Beispiele zeigen:
Super! Innovative Geschäftsinhaber können jetzt durch geschenktes Geld, die auf Grund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Förderungen und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:
Förder-Gelder in Lübbecke und nicht rückzahlbare Förderungen sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Geschäftsinhaber erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob ein Unternehmensinhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Geschäftsinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, also Geld, das Geschäftsinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Förderungen kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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