Fördermittel in Lennestadt sind für jeden Entrepreneur eine exzellente Angelegenheit. Und dabei gibt es eine Menge Förder-Gelder zu vergeben. Denn jährlich werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Förderprogramme in der Bundesrepublik Deutschland zugeteilt. Statistisch gesehen können Entrepreneure in Lennestadt jährlich im Schnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% der Förderungen sind echte Zuschüsse – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Beihilfe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Unternehmen haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förder-Gelder beantragt. Ein Dilemma!
Mit 25.503 Einwohnern (Stand 2018) zählt Lennestadt zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Lennestadt seit 1.911 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Lennestadt ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Einteilung:
Das bedeutet im Besonderen, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Fördergelder in Lennestadt zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Lennestadt in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Meistens bestimmen Bund und Länder regelmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Dabei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie Berlin und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lennestadt gab es auch 12 Insolvenzanträge, denn nicht jeder Betrieb überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 7 die Insolvenz eröffnet, während bei 2 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 24 und es stand die Summe von 3.285.000 € im Raum.
Viele Firmeninhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Fördergelder nicht überblicken, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen vermuten nicht zu treffen, den Antrag bei der falschen Stelle vorlegen, formale Schnitzer machen, Unterlagen fehlen, Schriftstücke unzutreffend ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:
Wenn Sie siegreich Fördermittel in Lennestadt beantragen, haben Sie einen CASH Gewinn, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:
Super! Innovative Geschäftsführer können jetzt durch Konjunkturpakete, die auf Grund der Krise aufgelegt wurden, zusätzliche Förderungen und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Auflistung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:
Fördergelder in Lennestadt und nicht rückzahlbare Förderprogramme sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Geschäftsführer erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein Firmeninhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Selbstständiger als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Förderprogramme kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, also Geld, das Unternehmer für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Förderprogramme kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Fördermittel kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förderungen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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