Fördermittel in Lage sind für jeden Firmeninhaber eine erstklassige Sache. Und dabei gibt es eine Vielzahl Fördermittel zu verteilen. Denn jährlich werden von der Regierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Fördermittel in Deutschland ausgegeben. Statistisch gesehen können Geschäftsinhaber in Lage jährlich durchschnittlich 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Fördermittel sind echte Förderungen – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Unterstützung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Entrepreneure haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderungen beantragt. Ein Dilemma!
Mit 35.047 Einwohnern (Stand 2018) zählt Lage zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Lage seit 1.903 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Lage ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Einteilung:
Das bedeutet vor allen Dingen, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förder-Gelder in Lage zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Lage in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Im Allgemeinen vereinbaren Bund und Länder wiederkehrend die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Dabei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie Berlin und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lage gab es auch 32 Insolvenzanträge, denn nicht jede Institution überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 23 die Insolvenz eröffnet, während bei 9 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 341 und es stand die Summe von 18.814.000 € im Raum.
Verringerung der Fremdmittel, Senkung des Aufwands (25-90%), Aus- und Weiterbildung (19%), Steigerung des Gewinns (Faktor 3), Umwelttechnologie (7%), Vermarktung, Bessere Liquidität, Erhalt von Sicherheiten
Viele Geschäftsinhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Förderungen nicht überblicken, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen meinen nicht zu treffen, den Antrag bei der falschen Stelle vorlegen, formale Kardinalfehler machen, Informationen fehlen, Dokumente fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb sind die ersten drei Grundregeln:
Wenn Sie erfolgreich Förderungen in Lage beantragen, haben Sie einen CASH Nutzen, wie die beiden Musterrechnungen zeigen:
Super! Innovative Unternehmer können jetzt durch Förderungen, die aufgrund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Förderungen und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufzählung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:
Zuschüsse in Lage und nicht rückzahlbare geschenktes Geld sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Existenzgründer erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Aspekte entscheiden darüber, ob ein Unternehmer als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Unternehmensinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Mitarbeiter vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Zuschüsse kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, also Geld, das Firmeninhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der Förderprogramme kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der geschenktes Geld kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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