Fördermittel in Korschenbroich

Fördermittel in Korschenbroich sind für jeden Existenzgründer eine klasse Sache. Und dabei gibt es eine Vielzahl Fördergelder zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Förderungen in der Bundesrepublik vergeben. Statistisch gesehen können Existenzgründer in Korschenbroich pro Jahr im Schnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% aller Fördermittel sind echte Förder-Gelder – Bares, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Hilfe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Manager haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förder-Gelder beantragt. Ein großer Fehler!


Fördermittel in Korschenbroich – Zuschuss versus Kredite

Mit 33.066 Bewohnern (Stand 2018) zählt Korschenbroich zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Korschenbroich seit 1.912 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Korschenbroich ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der momentanen GRW Einteilung:

Das bedeutet speziell, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Zuschüsse in Korschenbroich zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Korschenbroich in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Im Prinzip bestimmen Bund und Länder in gleichen Abständen die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Gebiete im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Korschenbroich gab es auch 36 Insolvenzanträge, denn nicht jede Firma überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 22 die Insolvenz eröffnet, während bei 9 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 56 und es stand die Summe von 8.896.000 € im Raum.

Grundsätzlich müssen Sie in Korschenbroich zwischen folgenden Versionen von Förderungen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Kohle für Anschaffungen und laufende Kosten. Wird oft als Investitionszulage in entsprechenden Gebieten (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Ausschüttung ist immer an Umstände gebunden und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Situationen besteht, wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Förderprogramme. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Konditionen, müssen Sie die Förderprogramme herausgeben.
  • Darlehen – Nichts geschenkt, aber immer noch ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Bedingungen als die Hausbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Hausbank das Darlehen ausreicht und dadurch anteilig mithaftet.

Intelligente Unternehmensinhaber benutzen Förder-Gelder, hauptsächlich für:

  1. Wachstum (35%)
  2. Umwelttechnologie (7%)
  3. Unabhängigkeit von Geldhäusern
  4. Reduzierung des Aufwands (25-90%)
  5. Absatzförderung
  6. Forschung und Entwicklung
  7. Größere Liquidität
  8. Aus- und Weiterbildung (19%)
  9. Zunahme des Gewinns (Faktor 3)

Wir raten zu folgenden Zuschuss-Berater in Korschenbroich:

  • Herr Joachim Brueser Raderbroich 39a 41352 Korschenbroich eMail: info@brueser.de Website: http://www.brueser.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Korschenbroich – Die typischen Fehler

Viele Geschäftsführer stellen kein Gesuch, weil Sie die Fördergelder nicht überblicken, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen glauben nicht zu erfüllen, den Antrag bei der verkehrten Stelle einreichen, formale Patzer machen, Angaben fehlen, Schriftstücke nicht richtig ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Förderungen!
  • Stellen Sie den korrekten Antrag – Anträge an den verkehrten Fördermittelgeber führen zur Absage!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich akkurat – Die geschenktes Geld erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich korrekt stellen!

Wenn Sie erfolgreich Förderprogramme in Korschenbroich beantragen, haben Sie einen CASH Nutzen, wie die beiden Beispielrechnungen zeigen:

Fördermittel in Korschenbroich – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Manager können jetzt durch Fördergelder, die auf Grund der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Förderprogramme und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  2. Fahrzeuge
  3. Abfindungen für Altgesellschafter
  4. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  5. Unternehmensgründung
  6. Modernisierung und Erweiterung
  7. Energie
  8. Kauf eines Unternehmens
  9. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen
  10. Maschinen
  11. Umschuldungen
  12. Verlagerung des Betriebsstandortes
  13. Lohnkosten
  14. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  15. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  16. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  17. Errichtung von Filialen

Fördermittel in Korschenbroich – Das KMU Kriterium

Förder-Gelder in Korschenbroich und nicht rückzahlbare Fördergelder sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Firmeninhaber erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob ein Unternehmer als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Existenzgründer als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Korschenbroich – Bundeszuschuss

32 Prozent der Fördermittel kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förderungen, also Geld, das Entrepreneure für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Korschenbroich – Landeszuschuss

30 Prozent der Förderprogramme kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Korschenbroich – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Fördermittel kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  2. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  3. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  4. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  5. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  6. Was sind Zuschüsse?
  7. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  8. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  9. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  10. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  11. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  12. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.