Fördermittel in Koblenz

Fördermittel in Koblenz sind für jeden Geschäftsinhaber eine klasse Angelegenheit. Und dabei gibt es viel geschenktes Geld zu verteilen. Denn jährlich werden von der Regierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Förderungen in der Bundesrepublik zugeteilt. Statistisch gesehen können Existenzgründer in Koblenz jährlich im Durchschnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% der Fördermittel sind echte Fördermittel – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 3% der ZIM Forschungs-Beihilfe in das Bundesland Rheinland-Pfalz. Aber 83% der Selbstständigen haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördergelder beantragt. Unverständlich!


Fördermittel in Koblenz – Zuschuss versus Kredite

Mit 114.024 Bewohnern (Stand 2018) zählt Koblenz zu den grossen Städten in Deutschland. Großstadt ist Koblenz seit 1.962 und gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz. Koblenz ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Karte:

Das bedeutet insbesondere, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förder-Gelder in Koblenz zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Koblenz attraktiv (17 TOP Unternehmen haben hier Ihren Standort und sind potentielle Auftraggeber) Prinzipiell vereinbaren Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hierbei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Koblenz gab es auch 37 Insolvenzanträge, denn nicht jede Firma überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 22 die Insolvenz eröffnet, während bei 15 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 142 und es stand die Summe von 12.481.000 € im Raum.

Generell müssen Sie in Koblenz zwischen folgenden Versionen von Fördergeldern unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Bares für Anschaffungen und laufende Aufwand. Wird oft als Investitionszulage in bestimmten Gegenden (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Ausschüttung ist immer an Vorschriften geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Fördergelder. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Bedingungen, müssen Sie die Förder-Gelder zurückzahlen.
  • Barkredite – Nichts geschenkt, aber wenigstens ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Konditionen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank das Darlehen ausreicht und somit prozentual mithaftet.

Kluge Firmeninhaber nutzen Fördermittel, überwiegend für:

  • Herabsetzung der Ausgaben (25-90%)
  • Erhaltung von Sicherheiten
  • Unabhängigkeit von Geldinstituten
  • Verringerung der Fremdmittel
  • Forschung und Entwicklung
  • Umwelt (7%)
  • Größere Liquidität
  • Aus- und Weiterbildung (19%)
  • Anstieg des Gewinns (Faktor 3)

Wir empfehlen folgenden Fördermittel-Berater in Koblenz:

  • Herr Andreas Nonnenmacher Pastor-Klein-Straße 17D 56073 Koblenz eMail: anonnenmacher@think-kg.de Website: http://www.think-kg.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Koblenz – Die typischen Fehler

Viele Unternehmer stellen keinen Antrag, weil Sie die Förderprogramme nicht überblicken, nicht an einen erfolgreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen mutmaßen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Stelle vorlegen, formale Patzer machen, Unterlagen fehlen, Dokumente fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Förderungen!
  • Stellen Sie den richtigen Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Verweigerung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich akkurat – Die Fördermittel erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich fehlerfrei stellen!

Wenn Sie mit Erfolg Zuschüsse in Koblenz beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Beispiele zeigen:

Fördermittel in Koblenz – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Manager können jetzt durch Förderungen, die auf Grund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Förderprogramme und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Auflistung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Kauf eines Unternehmens
  2. Maschinen
  3. Unternehmensgründung
  4. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  5. Errichtung von Filialen
  6. Umschuldungen
  7. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  8. Fahrzeuge
  9. Lohnkosten
  10. Wachstumsmaßnahmen
  11. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  12. Energie
  13. Abfindungen für Altgesellschafter
  14. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  15. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten

Fördermittel in Koblenz – Das KMU Kriterium

Förder-Gelder in Koblenz und nicht rückzahlbare Zuschüsse sind keine Almosen, sondern geschenktes Bares vom Staat, um Geschäftsführer erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob ein Firmeninhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Selbstständiger als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Koblenz – Bundeszuschuss

32 Prozent der Zuschüsse kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, also Geld, das Geschäftsinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Koblenz – Landeszuschuss

30 Prozent der Förderungen kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-outputorientierte-innovationsfoerderung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-regionales-foerderprogramm-ga/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-einzelhandel/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-fuer-existenzgruender-rlp/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-fuer-existenzgruender/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-ankauf-von-forderungen-der-bauwirtschaft/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungrlpplus/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-mittelstand/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-bitt-technologieberatung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-innotop/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-messefoerderung-rlp/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-regionales-landesfoerderprogramm/

Fördermittel in Koblenz – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Fördermittel kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förderprogrammen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  2. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  3. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  4. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  5. Was sind Zuschüsse?
  6. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  7. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  8. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  9. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  10. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  11. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  12. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.