Forschungsprojekte der Informations- und Kommunikationstechnik zwischen Unternehmen und/oder Hochschulen.
Personalkosten, Materialkosten, Raumkosten, Fremdleistungs kosten, Sondereinzelkosten
Bayern
Es sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Durchführung anspruchsvoller FuE-Vorhaben und der zeitnahen Umsetzung und Verwertung der erzielten Ergebnisse unterstützt werden.
Das Antragsverfahren gliedert sich in drei Phasen:
Phase I:
Ideenskizzen sind beim beauftragten Projektträger VDI/VDE-IT einzureichen
Phase II:
Der Projektträger prüft, inwieweit die inhaltlichen und formalen Randbedingungen erfüllt sind und qualifiziert gemeinsam mit den einreichenden Partnern das Vorhaben
Phase III:
Bei der sich anschließenden Antragstellung unterstützt der Projektträger die Antragsteller bis zur Förderentscheidung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT).
KfW-Darlehen mit einem Zinszuschuss des BMU bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ohne Höchstbetrag. Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. (Es muss begründet werden, warum der Zinszuschuss nicht ausreicht.). Mit dem Projekt darf unabhängig von der Art der Förderung im Regelfall nicht vor einer Förderzusage begonnen werden!
IuK – Informations- und Kommunikationstechnik
Forschungsprojekte der Informations- und Kommunikationstechnik zwischen Unternehmen und/oder Hochschulen.
Gefördert werden können Forschungsprojekte, die in Kooperation von Unternehmen und Hochschulen beziehungsweise in Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen durchgeführt werden. Damit trägt das Förderprogramm zur Beschleunigung des Technologietransfers zwischen Hochschulen und Unternehmen bei.
Die förderfähigen Themen reichen von der Entwicklung neuartiger Komponenten und Software für Telekommunikationssysteme über kommunikationstechnische Anwendungen bis hin zum Software-Engineering.
Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung bis zu max. 50% der förderfähigen Personal-, Material-, Raum-, Fremdleistungs- und Sondereinzelkosten (zeit- und vorhabensanteilig).
Bei Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erfolgt die Zuwendung bzw. Zuweisung auf Ausgabenbasis. Reisekosten können hierbei in Ansatz gebracht werden. Der Fördersatz des Gesamtverbundes darf 50% nicht übersteigen.
500.000
250.000
50
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Postanschrift: 80525 München Prinzregentenstraße 28, 80538 München
E-Mail: info@stmwivt.bayern.de
Telefon: 089 2162-0
Fax: 089 2162-2760
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
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