Fördermittel – Investitionszulagen für betriebliche Investitionen in Berlin und in den neuen Bundesländern

Mit der Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern und in Berlin (InvZulG 2010) soll die Wirtschaftskraft der Unternehmen gestärkt werden.


Förderung

Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Diese müssen mindestens fünf Jahre, bei kleinen und mittleren Unternehmen drei Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung:

  • zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören,
  • in einer Betriebsstätte eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes oder eines Betriebs der produktionsnahen Dienstleistungen im Fördergebiet verbleiben,
  • in jedem Jahr nicht mehr als 10 % privat genutzt werden,
  • und es muss sich um Erstinvestitionen handeln.

Förderregion

Berlin und in den neuen Bundesländern

Fördergruppe

Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen.Zu den produktionsnahen Dienstleistungen zählen folgende Betriebe:

  • Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken
  • Betriebe der Forschung und Entwicklung
  • Betriebe der Markt-und Meinungsforschung
  • Ingenieurbüros für bautechnische  Gesamtplanung
  • Ingenieurbüros für technische Fach-planung
  • Büros für Industrie-design
  • Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung
  • Betriebe der Werbung
  • Betriebe des fotografischen Gewerbes

Förder -Kriterien

  • Steuerfreier Zuschuss (zwischen 12,5 % und 27,5 %) für Anschaffung/ Herstellung von neuen, abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
  • Ausgeschlossen: Pkw und geringwertige Wirtschafts-güter, d. h. Anschaffungs-kosten bis 410 EUR
  • Anschaffung/ Herstellung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern (Betriebsneubauten)
  • Zeitpunkt: innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres des Investitionsabschlusses

Förder-Beschreibung

Investitionszulagen für betriebliche Investitionen in Berlin und in den neuen Bundesländern

Investition

10.000

Netto Förderung

2.750

Förderung in %

27

Förderstelle

Industrie und Handels-kammer Berlin
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht, Handelsregister
Ludwig Erhard Haus

Fasanenstraße 85
10623 Berlin

Tel.: (0)30-315 10-0
Fax: (0)30-315 10-166

service@berlin.ihk.de
www.berlin.ihk24.de

Antragsstelle

Antragstellung auf amtlichem Vordruck beim örtlichen Finanzamt (Formulare sind dort erhältlich)

 


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.