Fördermittel

Fördermittel – InnoTop

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 01. Juli 2009 das „Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm InnoTop“ aufgelegt. InnoTop fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, aber unter bestimmten Bedingungen auch von größeren Unternehmen. Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden nicht rückzahlbare InnoTop Zuschüsse bis zu 500.000 EUR, im Einzelfall bei der Schaffung von Arbeitsplätzen bis zu 750.000 EUR gewährt.

Förderung

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

FuE-Kosten:

Personalkosten

EntwicklungKonstruktion

Fertigung

Erprobung

Abschreibung für Instrumente und Ausrüstung

Fremdleistungen

Materialkosten

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Fördergruppe

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förder -Kriterien

Bei Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der maximal zulässige Fördersatz 70%

bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung maximal 45%

Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses ist auf 500.000 EUR (bei Durchführbarkeitsstudien auf 37.500 EUR) begrenzt und bei Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Einzelfall bis zu 750.000 EUR

Förder-Beschreibung

InnoTop – Forschung und Entwicklung

Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung von Produkten oder Verfahren geht, die sich von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren abheben und für deren Realisierung zunächst die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte oder neue Verfahren ansteht „Neu“ im Sinne des Förderprogramms sind Produkte oder Verfahren immer dann, wenn sie in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt sind. Soweit vor der FuE-Phase die Produkt- oder Verfahrensidee zunächst auf die grundsätzliche technische Machbarkeit hin untersucht werden soll, können auch für eine Vorstudie (Durchführbarkeitsstudie) Fördermittel bewilligt werden.

Investition

1.071.428

Netto Förderung

750.000

Förderung in %

70

Förderstelle

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel.: 06131/ 985-0
Fax: 06131/ 985-299
isb-marketing@isb.rlp.de

www.isb.rlp.de

Antragsstelle

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Tel.: 06131/ 985-0
Fax: 06131/ 985-299
isb-marketing@isb.rlp.de

www.isb.rlp.de

Für Vorhaben der industriellen Forschung, bei der die Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten im Vordergrund steht, beträgt der InnoTop Fördersatz für kleine Unternehmen 70 % der förderfähigen Kosten und für mittlere Unternehmen 60%, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung, bei der es um die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte und Verfahren geht, für kleine Unternehmen 45 % und für mittlere Unternehmen 35%. Größere Unternehmen können 50 % bzw. 25 % InnoTop Zuschuss erhalten. Zu den förderfähigen Kosten im Rahmen der InnoTop Fördermittel zählen Personalkosten, die Abschreibungen für Instrumente und Ausrüstungen, Fremdleistungen sowie die Materialkosten für den Aufbau von Prototypen und deren Erprobung.

Soweit vor der Forschungs- und Entwicklungsphase zunächst die Produkt- und Verfahrensidee im Hinblick auf die grundsätzliche technische Realisierbarkeit untersucht werden soll, kann im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie mit einem vereinfachten Antragsverfahren ein InnoTop Zuschuss bis 37.500 EUR bewilligt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch FuE Vorhaben als Projekt zweier eigenständiger Unternehmen oder von einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung durch InnoTop gefördert werden, wobei der InnoTop Fördersatz mit Zuschlägen angehoben wird.

Die Vorhaben müssen ein technisches und finanzielles Realisierungsrisiko für den Zuwendungsempfänger beinhalten. Das Vorhaben muss in einem in Rheinland-Pfalz ansässigen Betrieb durchgeführt werden, wobei gewährleistet sein muss, dass das Unternehmen aufgrund seiner personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage sein muss, es zu realisieren. Ein InnoTop Förderantrag ist in zweifacher Fassung auf dem amtlichen Vordruck bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einzureichen. Die ISB beauftragt im Namen und auf Kosten des Antragstellers einen Sachverständigen mit der Prüfung des InnoTop Antrags. Für diese Kosten kann eine eigene Bezuschussung beantragt werden.

Andreas Schilling

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