Fördermittel in Halle in Westfalen sind für jeden Manager eine geniale Angelegenheit. Und dabei gibt es reichlich Förderungen zu verteilen. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Förder-Gelder in Hierzulande verteilt. Statistisch gesehen können Selbstständige in Halle in Westfalen im Kalenderjahr im Durchschnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Fördergelder sind echte Förder-Gelder – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Förderung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Selbstständigen haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördergelder beantragt. Ein Dilemma!
Mit 21.640 Bewohnern (Stand 2018) zählt Halle in Westfalen zu den kleineren Städten in Deutschland. Großstadt ist Halle in Westfalen seit 1.914 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Halle in Westfalen ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Karte:
Das bedeutet besonders, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Fördergelder in Halle in Westfalen zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und somit ist Halle in Westfalen unternehmerfreundlich (Im Gutachten 2020 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH zum Unternehmerservice liegt die Stadt auf Platz 89 mit dem Indexwert 31,1). Grundsätzlich bestimmen Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Länder und Städte im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Halle in Westfalen gab es auch 12 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 6 die Insolvenz eröffnet, während bei 3 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 12 und es stand die Summe von 935.000 € im Raum.
Unabhängigkeit von Kreditanstalten, Abbau der Fremdmittel, Herabsetzung des Aufwands (25-90%), Zunahme des Gewinns (Faktor 3), Umwelt (7%), Wachstum (35%), Aus- und Weiterbildung (19%), Beibehaltung von Sicherheiten, Größere Liquidität
Viele Firmeninhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Förderungen nicht kennen, nicht an einen erfolgversprechenden Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen vermuten nicht zu treffen, den Antrag bei der falschen Stelle vorlegen, formale Fehler machen, Angaben fehlen, Dokumente falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb sind die ersten drei Grundregeln:
Wenn Sie siegreich Fördergelder in Halle in Westfalen beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Beispiele zeigen:
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Förderprogramme in Halle in Westfalen und nicht rückzahlbare Förderprogramme sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Geschäftsführer erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Kriterien entscheiden darüber, ob ein Geschäftsinhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Geschäftsführer als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Fördergelder kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, also Geld, das Geschäftsinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der geschenktes Geld kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Fördergelder kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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