Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die GRW ist Ausgleichs- und Wachstumsinstrument zugleich. GRW ist Ausgleichsinstrument, weil sie nach dem Prinzip der Subsidiarität auf strukturschwache Regionen begrenzt ist. GRW ist zugleich Wachstumsinstrument, weil sie einen investiven, nicht konsumtiven Ansatz verfolgt.
Die GRW-Förderung ist bewusst auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Über die GRW werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Regional- und Clustermanagementvorhaben gefördert. Nicht-investive Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern können in engem, klar definiertem Rahmen durch GRW ebenfalls unterstützt werden. Die Förderung gewerblicher Investitionen durch GRW dient unmittelbar der Schaffung und Sicherung dauerhaft wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und einer Verbesserung der Einkommenslage in strukturschwachen Regionen. Der Ausbau einer leistungsfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
Investitionen im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte, die in der Region u. a. Einkommen steigern, Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern
Deutschland
Unternehmen, die ihre Erzeugnisse oder Dienstleistungen überwiegend überregional absetzen
Haltefristen für geförderte Sachgüter und Arbeitsplätze
GA-Mittel, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) fördert auch Existenzgründungen in der gewerblichen Wirtschaft. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben. Mit „GA“-Zuschüssen werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gefördert.
Investitionen in das Anlagevermögen im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, der grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte, der Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor. Die Förderung von gebrauchten, von immateriellen Wirtschaftsgütern und von Lohnkosten ist nur eingeschränkt möglich. Eine Förderung von Ersatzinvestitionen und Fahrzeugen ist nicht möglich.
C-Fördergebiete: Kleine Unternehmen bis 35%, Mittlere Unternehmen bis 25%
D-Fördergebiete: Kleine Unternehmen bis 20%, Mittlere Unternehmen bis 10%
1.000.000
350.000
35
Regionalen Landesförderbanken
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