Gefördert werden öffentliche Tourismuseinrichtungen (Thüringer Basiseinrichtungen), die öffentlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind.
Thüringen
Öffentliche Tourismuseinrichtungen (Thüringer Basiseinrichtungen), die öffentlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
Kleine Unternehmen
50 %
mittlere Unternehmen
40 %
große Unternehmen
30%
Errichtungsinvestitionen können mit einem Zuschuss unter Berück-sichtigung anderer in Anspruch genommener öffentlicher Finanzierungsmittel (z.B. Investitionszulage) bis zur Höhe des maximal zulässigen Subventionswertes gefördert werden
Für Unternehmen, die bereits 6-mal aus Mitteln der Gemeinschafts-aufgabe gefördert wurden, wird kein Zuschlag gewährt.
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW)
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördet.
Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern, können in engem, klar definiertem Rahmen ebenfalls unterstützt werden. Sie sind auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt.
Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt.
Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
500.000
250.000
50
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
(S-Finanzzentrum)
99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 7447-0
Fax: 0361 / 7447-271 (Kundencenter)
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