Fördermittel in Grevenbroich

Fördermittel in Grevenbroich sind für jeden Unternehmer eine fantastische Angelegenheit. Und dabei gibt es jede Menge Zuschüsse zu verteilen. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Zuschüsse in der Bundesrepublik Deutschland zugeteilt. Statistisch gesehen können Unternehmer in Grevenbroich jährlich im Durchschnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% aller Fördergelder sind echte Fördermittel – Kapital, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Förderung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Firmeninhaber haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderungen beantragt. Ein großer Fehler!


Fördermittel in Grevenbroich – Zuschuss versus Kredite

Mit 63.620 Einwohnern (Stand 2018) zählt Grevenbroich zu den mittleren Städten in Deutschland. Großstadt ist Grevenbroich seit 1.928 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Grevenbroich ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der derzeitigen GRW Übersicht:

Das bedeutet besonders, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderungen in Grevenbroich zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Grevenbroich in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. In der Regel bestimmen Bund und Länder periodisch die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie Berlin und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Grevenbroich gab es auch 13 Insolvenzanträge, denn nicht jede Einrichtung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 10 die Insolvenz eröffnet, während bei - mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 35 und es stand die Summe von 7.156.000 € im Raum.

Im Allgemeinen müssen Sie in Grevenbroich zwischen folgenden Formen von Fördergeldern unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Kapital für Investments und laufende Kosten. Wird oft als Investitionszulage in gewissen Länder und Städten (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Zahlung ist immer an Grundlagen gebunden und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Situationen besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Fördergelder. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Bedingungen, müssen Sie die Fördermittel herausgeben.
  • Darlehen – Nichts geschenkt, aber immerhin ein zinsgünstiges Darlehen zu besseren Konditionen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank das Darlehen ausreicht und hiermit anteilig mithaftet.

Kluge Manager verwenden Förderprogramme, vor allen Dingen für:

  • Forschung und Entwicklung
  • Umwelttechnologie (7%)
  • Bewahrung von Sicherheiten
  • Herabsetzung des Aufwands (25-90%)
  • Absatzförderung
  • Steigerung des Gewinns (Faktor 3)
  • Größere Liquidität
  • Reduzierung der Fremdmittel

Wir empfehlen folgenden Subventions-Berater in Grevenbroich:

  • Wilfried Scholz Unternehmensberatung Albert-Einstein-Str. 6 41569 Rommerskirchen Tel. +49 (0) 2181 - 704192 Fax: +49 (0) 2181 - 82143 Mobil: +49 (0) 171 - 1272841 E-Mail: info (@) wilfriedscholz.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Grevenbroich – Die typischen Fehler

Viele Geschäftsführer stellen kein Anfrage, weil Sie die Zuschüsse nicht kennen, nicht an einen erfolgversprechenden Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen glauben nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Behörde vorlegen, formale Flüchtigkeitsfehler machen, Unterlagen fehlen, Papiere falsch ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Fördermittel!
  • Stellen Sie den passenden Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Absage!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich akkurat – Die Förderprogramme erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich akkurat stellen!

Wenn Sie mit Erfolg Förderprogramme in Grevenbroich beantragen, haben Sie einen CASH Nutzen, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:

Fördermittel in Grevenbroich – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Geschäftsinhaber können jetzt durch Förder-Gelder, die infolge der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Förderprogramme und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Maschinen
  2. Abfindungen für Altgesellschafter
  3. Kauf eines Unternehmens
  4. Verlagerung des Betriebsstandortes
  5. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  6. Errichtung von Filialen
  7. Unternehmensgründung
  8. Umschuldungen
  9. Software
  10. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  11. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  12. Lohnkosten
  13. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  14. Modernisierung und Erweiterung
  15. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  16. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern

Fördermittel in Grevenbroich – Das KMU Kriterium

Förderungen in Grevenbroich und nicht rückzahlbare Förderungen sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Geschäftsführer erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob ein Unternehmer als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Geschäftsinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Grevenbroich – Bundeszuschuss

32 Prozent der Fördergelder kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, also Geld, das Manager für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Grevenbroich – Landeszuschuss

30 Prozent der geschenktes Geld kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Grevenbroich – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Fördergelder kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förder-Geldern, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  2. Was sind Zuschüsse?
  3. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  4. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  5. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  6. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  7. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  8. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  9. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  10. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  11. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  12. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.