Beratungen für:
Thüringen
Beratung durch selbstständige Unternehmensberater:
Die Beratung muss von geeigneten selbständigen Beratern bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Der Antragsteller muss einen neutralen Qualitätssicherer in die Beratung mit einbeziehen.
Beratung von KMU und Existenzgründern durch organisationseigene Berater im Handwerk:
Die Förderung erfolgt nachrangig zu den Bundesrichtlinien über die Förderung der Beratungen von Handwerksunternehmen durch ihre Kammern und ihre Fachverbände.
Beratung und Qualifizierung zum Aufbau eines Unternehmens durch Vergabe von Existenzgründerpässen:
Voraussetzung ist, dass eine Existenzgründung in Thüringen auf der Grund-lage einer Geschäftsidee beabsichtigt ist. In Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Stelle muss ein individueller Betreuungsplan erstellt werden.
Implementierung von Beratungsnetzwerken:
Es muss ein tragfähiges Konzept vorliegen.
Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von KMU und Existenz-gründern (Beratungsrichtlinie)
Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen.
Vorgesehen sind auch finanzielle Hilfen für Beratungsnetzwerke.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme:
Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater werden mit bis zu 70% der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 455 EUR je Tagwerk gefördert. Das Honorar des Qualitätssicherers kann bis zu einer Höhe von 100 EUR (ohne Umsatz-steuer) pro Tagwerk anerkannt werden. Die Förderung ist auf maximal 20 Tagwerke begrenzt.
Organisationseigene Berater im Handwerk werden durch Personal- und Sachkostenzuschüsse für maximal 24 Monate gefördert. Die öffentliche Förderung darf 50% der Beratungsausgaben nicht übersteigen.
Existenzgründerpässe werden für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vergeben. Die Förderung beträgt bis zu 1.500 EUR, bei Unternehmensnachfolgen bis zu 2.100 EUR.
Beratungsnetzwerke erhalten Zuschüsse in Höhe von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben ab einer Höhe von insgesamt 30.000 EUR pro Jahr
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Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförde-rung (GFAW) mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. (03 61) 22 23-0
Fax (03 61) 22 23-17
servicecen-ter@gfaw-thueringen.de
http://www.gfaw-thueringen.de
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Tel. (03 61) 22 23-0
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