Fördermittel

Fördermittel – Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützt auf der Grundlage des Programms Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe innovative, praxisreife Anlagen, Verfahren und neuartige Verfahrenskombinationen zur energetischen Nutzung von Biomasse. Gefördert werden schwerpunktmäßig Demonstrationsprojekte mit dem Einsatz innovativer Konversionstechnologien im Biogasbereich.

Förderung

Investitionskosten

Förderregion

Deutschland

Fördergruppe

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Stiftungen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kirchliche Einrichtungen sowie Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland, die über die fachliche Qualifikation und über eine ausreichende Kapazität für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Vorhaben verfügen.

Förder -Kriterien

Die Förderung ist auf maximal 3 Jahre begrenzt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt für Investitionsbeihilfen in der Regel bis zu 40% (Regelfördersatz) der förderfähigen Investitionsmehrkosten, die sich aus einem Vergleich mit einer mit herkömmlichen Energieträgern betriebenen Anlage gleicher Kapazität ergeben.

Ausnahmsweise können bis zu 100% der förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt werden, sofern dies zur Realisierung des jeweiligen Vorhabens unerlässlich ist. Diese Anlagen dürfen keinerlei sonstige Förderung erhalten.

Betriebsbeihilfen bis zu 50% der Mehrkosten pro Energieeinheit (MWh). Betriebsbeihilfen werden linear über 5 Jahre in Form eines festen Betrages gewährt.

Die Förderung ist so anzusetzen, dass für einen Betriebszeitraum der Anlage/des Verfahrens von in der Regel 20 Kalenderjahren die durchschnittliche Verzinsung des Eigen- und Fremdkapitals 6% nicht übersteigt.

Förder-Beschreibung

Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe – Innovative Konversionsprozesse für Biogas aus landwirtschaftlichen Substraten.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützt auf der Grundlage des Programms Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe innovative, praxisreife Anlagen, Verfahren und neuartige Verfahrenskombinationen zur energetischen Nutzung von Biomasse. Gefördert werden schwerpunktmäßig Demonstrationsprojekte mit dem Einsatz innovativer Konversionstechnologien im Biogasbereich.

Ziel ist es für zukunftsweisende Technologien, wie beispielsweise der thermochemischen Vergasung von Biomasse, der Verstromung von Biogas in Brennstoffzellen oder der Verfeuerung von Sonderbrennstoffen wie Stroh- und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen den Durchbruch am Markt zu erleichtern.

Die Multiplizierbarkeit muss für die gesamte Bundesrepublik Deutschland von erheblicher Bedeutung sein.

Die Funktionsfähigkeit muss beispielsweise über Pilotanlagen für Dritte nachvollziehbar gezeigt worden sein. Darüber hinaus ist gegenüber eingeführten Technologien die Effizienz der Energiewandlung und -nutzung zu erhöhen.

Investition

2.000.000

Netto Förderung

800.000

Förderung in %

40

Förderstelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 18 615 0

Fax: +49 (0) 30 18 615 7010

info@bmwi.bund.de

www.bmwi.de

Antragsstelle

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst sind aussagekräftige Projektskizzen dem vom BMELV beauftragten Projektträger vorzulegen.

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Hofplatz 1

18276 Gülzow

Tel. (0 38 43) 69 30-0

Fax (0 38 43) 69 30-102

E-Mail: info@fnr.de

www.fnr.de

Andreas Schilling

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